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E-Auto-Förderung und Ladeinfrastruktur: WEG rücken in den Fokus

Die neue Förderung für E-Autos richtet sich an private Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Gefördert werden Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Prämie kann für Kauf und Leasing beantragt werden und beträgt je nach Fahrzeugart, Einkommen und Haushaltsgröße bis zu 6.000 Euro. Unternehmen und Gewerbetreibende sind nicht förderberechtigt.

Für die Immobilienverwaltung ist diese Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil mehr geförderte E-Fahrzeuge den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen erhöhen können. Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen müssen damit Anschlusskapazitäten, Lastmanagement, Betreiberkonzepte, Kostenverteilung, Erweiterbarkeit und Beschlussvorlagen frühzeitig vorbereiten.

Parallel ist am 25. März 2026 die Förderrichtlinie für das Laden im Mehrparteienhaus in Kraft getreten. Das Bundesförderprogramm nimmt Wohnungseigentümergemeinschaften ausdrücklich als eigene Zielgruppe in den Blick. Entscheidend ist die neue Fördersystematik: WEG können Förderanträge bereits stellen, bevor der erforderliche Beschluss über den Ausbau gefasst wurde. Der Beschluss kann nach positiver Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Damit wird das Verfahren besser an die Realität von WEG angepasst, in denen Bedarfserhebung, Angebotseinholung, Beschlussvorlage und Eigentümerversammlung regelmäßig mehrere Monate beanspruchen.

„WEG brauchen keine symbolische Förderung, sondern ein Verfahren, das zu den praktischen Begebenheiten passt. Dass Anträge jetzt auch vor einer Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft gestellt werden können, ist daher wegweisend. Damit werden erstmals WEG zielgerichtet gefördert.“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Gefördert werden nicht nur einzelne Ladepunkte, sondern auch die technische Erschließung von Stellplätzen insgesamt. Einbezogen sind Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, technische Ausrüstung, Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen. Für WEG erfolgt die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Antragstellung beginnt am 15. April 2026, Anträge sind bis zum 10. November 2026 möglich. Vorgesehen sind bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt für bidirektionales Laden. Flankierend wurde ein WEGweiser veröffentlicht, der den Prozess von Bedarfserfassung bis zur späterer Erweiterung strukturiert.

Hier finden Sie die Bundesförderung zu Mehrparteienhäusern.

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Geplante Wohngeld-Kürzung sorgt für politischen Streit und kommunale Sorgen

Bundesbauministerin Verena Hubertz steht wegen möglicher Einsparungen beim Wohngeld unter Druck. Nach Berichten soll ihr Ministerium im kommenden Jahr rund eine Milliarde Euro einsparen. Wahrscheinlichster Ansatzpunkt ist das Wohngeld, das derzeit ein Volumen von rund 2,4 Milliarden Euro hat. Politisch ist das heikel. Das Wohngeld war in der vergangenen Legislaturperiode deutlich ausgeweitet worden, um Haushalte mit niedrigen Einkommen angesichts steigender Wohn- und Energiekosten zu entlasten. Die Zahl der Wohngeld-Haushalte hat sich seither deutlich erhöht. Zuletzt erhielten betroffene Haushalte im Durchschnitt rund 370 Euro pro Monat. Ein großer Teil der Empfänger sind Familien sowie Rentnerinnen und Rentner.

Noch ist offen, wie mögliche Kürzungen konkret ausgestaltet werden. Diskutiert werden offenbar zwei Wege: Zum einen könnten die Zugangsvoraussetzungen verschärft werden, sodass weniger Haushalte Wohngeld erhalten. Ein Teil dieser Haushalte könnte dann Anspruch auf Bürgergeld einschließlich Kosten der Unterkunft haben. Diese Kosten werden zunächst von den Kommunen getragen, auch wenn der Bund je nach Bundesland einen großen Teil erstattet. Für die kommunalen Haushalte könnte dennoch eine zusätzliche Belastung entstehen.

Zum anderen steht offenbar das Aussetzen der Wohngeld-Dynamisierung im Raum. Eigentlich ist das Bundesbauministerium gesetzlich verpflichtet, das Wohngeld alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Einkommen anzupassen. Die nächste Anpassung ist bisher zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Würde sie ausgesetzt, könnte dies Haushalte in angespannten Wohnungsmärkten zusätzlich treffen.

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