Archiv für Februar 2022

Erste Sitzung des Klimasachverständigenrats

Für den Rat wurden vom Kabinett sechs Mitglieder berufen. Dazu gehören Professor Dr. Almuth Arneth, Professor Dr. Sven Kesselring, Professor Dr. Sabine Löbbe, Dr. Martin Pehnt, Professor Dr. Dirk Schindler und Dipl.-Ing. Maike Schmidt. In der ersten Sitzung tauschten sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Klimaschutzministerin Thekla Walker mit den sechs Wissenschaftlern aus. Der erste Austausch fand im digitalen Raum statt. Durch den Rat soll das Land durch eine unabhängige wissenschaftliche Expertise unterstützt werden.

„Es war heute ein erstes Kennenlernen und ein Informationsaustausch, der die Relevanz unseres Klima-Sachverständigenrats noch mal deutlich gemacht hat. Denn beim Jahrhundertprojekt Klimaschutz, das jeden Bereich unseres Lebens und Wirtschaftens berührt, brauchen wir die Wissenschaft. Wir benötigen ihren Rat und ihre Einschätzung, die auf den neuesten Forschungsergebnissen und auf verlässlichen Fakten beruhen. Und sie berät uns mit Impulsen und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen“, so Ministerpräsident Kretschmann. Ziel sei es, in einem Gemeinschaftsprojekt einen lebenswerten Planeten für die Nachfahren zu schaffen und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Stärke zusammen zu bringen. Grüne Technologie verstärke längst Wachstum und sei Exportschlager.

Auch Ministerin Walker äußerte sich zum Treffen: „Um Treibhausgasemissionen in den nächsten Jahren drastisch einzusparen, brauchen wir die Sachkenntnis der Wissenschaft. Ich freue mich, dass wir sechs namhafte Persönlichkeiten dazu gewinnen konnten, Baden-Württemberg mit einer starken Stimme nicht nur bei der Umsetzung der Energie- und Wärmewende zu unterstützen, sondern alle Sektoren und ihre Wechselwirkungen im Blick zu behalten. Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen so bestmöglich in den politischen Prozess einfließen können.“

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Plötzlicher Förderstopp könnte dem Bund zahlreiche Klagen einhandeln

Grund dafür: Baugenossenschaften und Bauunternehmen hatten fest mit den angebotenen Fördermitteln gerechnet und bereits umfassend in die Bauplanung investiert. Können die Wohnungen ohne diese Fördermittel nicht gebaut werden, zahlen sich die Investitionen nicht aus und den Unternehmen drohen immense Verluste. Verbände der Wohnungswirtschaft sprechen daher wie auch der VDIV Deutschland Empfehlungen aus, wonach die Unternehmen Schadensersatzforderungen rechtlich prüfen lassen sollten.

Zum Hintergrund: Am 24. Januar 2022 sorgte die Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für Aufsehen: „Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.“ Acht Tage nach Verkündung des Förderstopps und der dadurch ausgelösten Welle an Protesten, dann das halbherzige Zurückrudern: Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt, heißt es. Demnach sollen alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Diese werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die Förderfähigen genehmigt. Die Bauherren, die dem Auslaufen der Förderung zu Ende Januar 2022 Glauben geschenkt und ihren Antrag nach dem 23.01.2022 eingereicht haben, gehen leer aus. Laut KfW können auch nach dem geplanten Neustart der BEG keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 gestellt werden.

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