Archiv für Dezember 2017

Landgericht München: Mietpreisbremse in Bayern unwirksam

Erneute Schlappe für die Mietpreisbremse: Nach Auffassung des Landgerichts München gelte die Regelung mangels ordnungsgemäßer Begründung nicht. Auf Grund eines Formfehlers sei die Verordnung unwirksam, die die Gebiete definiert, in denen die Bremse gilt.

Mietpreisbremse wegen Formverstoß unwirksam

Nach Auffassung der Richter lege die Rechtsverordnung nicht eindeutig fest, für welche Gemeinden die Bremse exakt gilt. So sei es für den einzelnen Bürger nicht nachvollziehbar, in welchen Gebieten in München ein angespannter Wohnungsmarkt herrsche und demnach auch die Mietpreisbremse greife. Ein Formverstoß, der zur Unwirksamkeit der 2015 erlassenen Mietpreisbremsenverordnung führe.

Ausschlaggebend für den Rechtsstreit war die Klage von Mietern einer Münchner Dreieinhalbzimmerwohnung, die von der Vermieterin Auskunft über die Miethöhe des Vormieters verlangten und klagten. Da die Wohnung jedoch nicht in einem Gebiet liegt, in dem die Mietpreisbremse greift, blieb die Klage erfolglos.

Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Die Mietpreisbremse beschäftigt wiederholt deutsche Gerichte. So urteilte ein Hamburger Amtsgericht im Mai, dass die Mietpreisbremse unwirksam sei, da eine ordnungsgemäße Begründung fehle. Das Landgericht Berlin hielt die Bremse zuletzt sogar für verfassungswidrig und will die Regelung nun vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Das Landgericht bekräftigte jüngst in einem Beschluss seine bereits im September formulierte Auffassung, dass die Bremse gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot von Artikel 3 verstoße.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

EU-Projekt PRO HOUSE: Mit Know-how gegen den Verfall

Verfall und ein sehr hoher Energieverbrauch: Der Wohnungsbestand in Zentralasien ist teilweise in einem desolaten Zustand, Sanierungen und Instandhaltungen wurden jahrelang vernachlässigt. Dies ist nicht nur auf die wohnungswirtschaftlichen Strukturen dieser Länder zurückzuführen. Auch eine sachgerechte Immobilienverwaltung steckt noch in den Kinderschuhen. Im Rahmen des EU-Projekts Pro House engagiert sich der DDIV mit der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa (IWO) für eine Professionalisierung der Strukturen in der Immobilienverwaltung. Im November wurden weitere Grundlagen im Rahmen eines Workshops gelegt.

Sanierungsstau mit Stärkung der Interessensvertretung begegnen

Zeitgemäße Strukturen in der Immobilienverwaltung fehlen in diesen Ländern grundlegend, sind jedoch relevant, um dem Sanierungsstau im Wohnungsbestand wirkungsvoll zu begegnen. Doch es mangelt an rechtlichen Rahmenbedingungen sowie technischem und wirtschaftlichem Know-how, um komplexe Sanierungen anzustoßen und zu begleiten. Zudem sind belastbare Verbandsstrukturen, die die Interessen von Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwaltern transportieren, kaum etabliert. „Der DDIV engagiert sich bereits seit einigen Jahren in den postsowjetischen Staaten und bringt das erforderliche Know-how mit, um den Aufbau von Verbandsstrukturen zu unterstützen, die auch die Arbeit von Immobilienverwaltungen weiter professionalisieren werden”, so Werner Merkel, DDIV-Präsidiumsmitglied und Gründungsmitglied sowie Vorsitzender des Internationalen Verbands für Immobilienmanagement (IVIM).

Erste Workshops im November in Tashkent und Astana legten Grundstein

Im Rahmen der Veranstaltungen Mitte November diskutierten Vertreter der IWO und des DDIV mit lokalen Verwalterverbänden, Branchenvertretern und Behörden über Grundlagen professioneller Wohnimmobilienverwaltung und eine zeitgemäße Interessenvertretung. Vor allem fehlende Standardisierungen behindern die fachgerechte Verwaltung von Immobilien in Zentralasien. So gibt es weder eine klare Trennung von Teil- und Gemeinschaftseigentum (Teilungserklärung) noch rechtsverbindliche Regelungen der Rechte und Pflichten von Eigentümer/innen und Immobilienverwalter/innen. Die Schaffung transparenter rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Verantwortlichkeiten regeln, gehört somit aktuell zu den dringendsten Interessen der Wohnimmobilienverwalter/innen in Kasachstan und Usbekistan.

Einen vertiefenden Artikel zum Thema finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe der DDIVaktuell (08/2017).

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