Archiv für Januar 2021

TKG-Novelle im Bundestag beraten

Der Bundestag hat am 29. Januar 2021 in erster Lesung über den Gesetzentwurf (19/26108) zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG) beraten, mit dem die Bundesregierung den Netzausbau beschleunigen will. Der große Kritikpunkt der Immobilienwirtschaft: Das Nebenkostenprivileg droht zu kippen (» der VDIV berichtete).

Durch die mit dem Gesetz geplante Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kosten eines Breitbandanschlusses im Rahmen der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 15 BetrKV – sogenanntes „Nebenkostenprivileg“) würden Mieter zukünftig deutlich höher belastet. Die Branche drängt daher auf bei Beibehaltung der Umlagefähigkeit bei der Glasfaserinfrastruktur und die Verlängerung des Bestandsschutzes für bestehende Anlagen statt diesen zu verkürzen.

Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.

Im Anschluss an die Beratung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Am 12. Februar steht die TKG-Novelle auf der Tagesordnung für die 1.000 Sitzung des Bundesrats.

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Baulandmobilisierungsgesetz geht in die Ausschüsse

Am 28. Januar hat der Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Baugesetzbuches beraten. Der Entwurf der Bundesregierung ist umstritten – nicht nur in der Immobilienbranche, auch in der Regierung selbst. Noch sind viele Punkte ungeklärt, das Gesetz geht erst einmal in die Ausschüsse.

Laute Kritik gibt es weiterhin zur viel diskutierten Regulierung bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Vor Weihnachten hatte das Kabinett den aktuellen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Mobilisierung von Bauland beschlossen – nach langem Hin und Her mit dem umstrittenen Passus zum sogenannten Umwandlungsverbot. In einem ersten Entwurf war der strenge Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach Protesten der CDU noch gestrichen worden, woraufhin die SPD ihre Zustimmung zur BauGB-Novelle verweigert hatte. Der vereinbarte Kompromiss: Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miete in Eigentum in bestimmten Gebieten soll nur befristet bis Ende 2025 gelten (» der VDIV berichtete).

Am 18. Dezember hatte der Bundesrat in seiner Sitzung noch diverse Änderungsvorschläge formuliert und seine Stellungnahme (19/26023) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24838) dem Bundestag zur ersten Lesung vorgelegt – die Ländervertretung hatte unter anderem die Befristung der Umwandlungsbremse befürwortet. Zuvor hatten die Ausschüsse für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Innere Angelegenheiten, Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat empfohlen, das umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in § 250 BauGB Artikel 1 zu streichen bzw. anzupassen: Der Schutz der Mieter sei über das BGB bereits sichergestellt, zudem widerspreche das Umwandlungsverbot der staatlichen Wohneigentumsförderung und verursache zu viel bürokratischen Aufwand, ohne einen Beitrag zur tatsächlichen Mobilisierung von Bauland zu leisten (» der VDIV berichtete).

Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP-Fraktion zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, „mehr, schneller und günstiger“ zu bauen (19/26190).

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