Archiv für September 2019

Eckpunkte des Klimaschutzprogramms verabschiedet – neues Gesetz soll noch 2019 kommen

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 ein breites Maßnahmenbündel aus Förderungen, gesetzlichen Standards und der Bepreisung von CO2 beschlossen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch dieses Jahr auf den Weg gebracht werden. Die wichtigsten Aspekte: Ab 2021 kommt ein CO2-Preis für Wohngebäude, der Einbau reiner Ölheizungen wird ab 2026 verboten, energetische Sanierungen werden stärker gefördert.

Erstmals Emissionshandel im Gebäudesektor – soziale Härten sollen abgefedert werden

Über ein Kernziel bestand im Kanzleramt Einigkeit: Um den Klimaschutz voranzubringen, müssen insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas teurer werden. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, sollen ab 2021 Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten kaufen, deren Preis bei zehn Euro pro Tonne CO2 startet und bis 2025 auf 35 Euro ansteigt. Ab 2026 sollen Emissionszertifikate versteigert werden, zunächst in einem Preiskorridor zwischen 35 Euro und 60 Euro.

Geplant ist, dass die aus dem Verkauf erzielten Einnahmen komplett in Klimaschutzfördermaßnahmen fließen oder als Entlastung den Bürgern zu Gute kommen. So soll künftig zum Beispiel die EEG-Umlage schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt werden.

Laut Eckpunktepapier ist nur eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung geplant, für die Änderungen im Mietrecht geprüft werden sollen. Ziel ist es, so Mieter zu energieeffizientem Verhalten und Vermieter zu energetischen Sanierungen sowie Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme zu motivieren.

Förderung energetischer Sanierungen

Für Austausch von Heizungen, Dämmen von Außenwänden und andere entsprechende Maßnahmen sollen zusätzliche Fördermittel bereitgestellt werden. Wer beispielsweise seine alten Fenster gegen moderne Wärmeschutzfenster austauscht, kann seine Steuerbelastung über drei Jahre um 20 Prozent der Kosten senken. Hinzu kommt eine „Austauschprämie” für Ölheizungen. Bei Umstellung auf erneuerbare Wärme oder eine effiziente hybride Gasheizung werden 40 Prozent der Kosten gefördert. Ab 2026 soll schließlich der Einbau reiner Ölheizungen komplett verboten werden, sofern eine klimafreundlichere Alternative umsetzbar ist. Hybridlösungen werden weiterhin möglich sein.

Von Opposition und Experten kommt Kritik

Von der Opposition wurde das Programm mit Skepsis aufgenommen. Die FDP kritisierte, dass hier das Teure mit dem Nutzlosen verbunden wird. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten das Konzept als „langsam, lasch und unverbindlich”. Auch aus der Wissenschaft kamen kritische Töne. Im Rahmen eines Fachgespräches des parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung äußerten verschiedene Experten, dass 10 Euro pro Tonne CO2 deutlich zu gering sind. Ihrer Meinung nach sollte der Preis zwischen 35 und 50 Euro liegen, um seine gewünschte Lenkungswirkung erreichen zu können.

» Das Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 können Sie hier herunterladen.

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SPD-Bundestagsfraktion fordert Trendwende bei Wohnungspolitik

Mietenstopp, mehr Sozialwohnungen und weniger Umwandlungen in Eigentumswohnungen sind die Kernpunkte eines Papiers, das die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen hat. Ihr gehen die bisherigen Beschlüsse zur Wohnungspolitik der Bundesregierung, an der die SPD beteiligt ist, nicht weit genug. Gefordert wird „eine grundlegende Trendwende in der Wohnungspolitik”. Die vorgeschlagenen Punkte sollen den Mietanstieg in vielen großen deutschen Städten bremsen.

Zu den Forderungen der Sozialdemokraten gehört ein genereller Mietenstopp für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Mieten dürften dort fünf Jahre lang nur in Höhe der Inflation steigen und anschließend würden die sogenannten Kappungsgrenzen gesenkt werden. Anstatt wie bisher um 15 Prozent sind dann Mieterhöhungen nur noch in Höhe von zehn Prozent innerhalb von drei Jahren möglich.

Zum anderen wollen die Abgeordneten eine bundesweite Mietpreisbremse. Bis dahin soll es den Ländern rechtlich einfacher gemacht werden, entsprechende Verordnungen zu erlassen. Außerdem fordert die SPD-Fraktion, die Rügepflicht abzuschaffen. Mieter müssten dann künftig nicht erst ihren Vermieter auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse hinweisen, um zu viel gezahlte Miete zurückverlangen zu können.

Die SPD-Fraktion plädiert in ihrem Positionspapier zudem dafür, dass die Grundsteuer nur noch zur Hälfte auf die Mieter umgelegt werden darf. Ändern will sie auch die Kündigungsmöglichkeit bei ausbleibender Miete. Nach gegenwärtiger Rechtsprechung rechtfertigt ein Zahlungsverzug von zwei Monaten eine ordentliche Kündigung. Künftig soll diese durch Begleichen der rückständigen Miete abgewendet werden können. Darüber hinaus soll die Modernisierungsumlage von derzeit jährlich acht Prozent der Kosten auf vier Prozent gesenkt werden.

Auch die Regeln für Eigenbedarfskündigungen sollen verschärft werden. Sie wären nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion nur noch zulässig, wenn der Vermieter oder enge Verwandte tatsächlich für einen längeren Zeitraum in die Wohnung einziehen. Erschweren wollen die Sozialdemokraten zudem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ausnahmen vom Umwandlungsverbot sollen nur noch in Einzelfällen und in Absprache mit den Kommunen geltend gemacht werden können.

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