Archiv für Oktober 2019

VDIV Deutschland unterstützt Aufbau von Immobilienverwaltungsstrukturen in zentralasiatischen Ländern

Der VDIV Deutschland ist seit mehr als 30 Jahren die Interessenvertretung der professionellen Immobilienverwalter in Deutschland und seit 2018 Mitglied der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa (IWO) e. V. Mit seiner Erfahrung und fachlichen Expertise unterstützt der VDIV Deutschland den Aufbau einer professionellen Verwaltungsinfrastruktur in den ehemaligen Sowjetrepubliken Kasachstan und Usbekistan. Insbesondere beim im Dezember 2016 ins Leben gerufenen Projekt „Pro House – Professional Housing Management in Kazakhstan and Uzbekistan″ ist der Verband beratend aktiv.

In beiden Staaten gibt es große strukturelle Probleme im Wohnungssektor. Sie betreffen besonders die Eigentümer, denen der Staat Mitte der 1990er Jahre Wohnungen zur Selbstverwaltung übereignet hat. Denn es fehlt an rechtlichen Rahmenbedingungen, die dem Verständnis von Eigentum generell und dem Unterschied von Sonder- zu Gemeinschaftseigentum im besonderen Rechnung tragen. Zudem fehlt das Wissen über die einheitliche Verwaltung von Mehrfamilienhäusern. Die Wohnungseigentümer verfügen beispielsweise weder über Erfahrungen in der Sanierung von Gemeinschaftseigentums noch arüber, wie eine gemeinsame Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden kann.

Derzeit ändert sich die Gesetzgebung in den beiden Ländern signifikant. Hierbei ist der VDIV Deutschland auf ministerialer Ebene beratend tätig. Hauptanliegen der angestoßenen Gesetzesvorhaben ist die Professionalisierung des Bereichs der Wohnimmobilienverwaltung. Im Rahmen einer Pro-House-Informationskampagne bestehend aus je zehn Veranstaltungen in Kasachstan und Usbekistan wurden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Immobilienverwaltungen intensiv diskutiert. In Konferenzen, Seminaren und Treffen diskutierten Wohnungseigentümer, Immobilienmanager, lokale Politiker sowie Regierungs- und Wirtschaftsvertreter gemeinsam über praktische Fragen, die sich aus den Gesetzesänderungen ergeben werden.

Darüber hinaus fanden im April 2019 in den Städten Almaty und zwei internationale Konferenzen statt: Pro House und „Sustainable Cities – Urban Development Perspectives for Usbekistan and Kazakhstan (SuCiPUK)″. Fachliche Unterstützung gab es hierbei unter anderem durch VDIV-Präsidiumsmitglied Werner Merkel, der in Almaty vor Ort war und von den Erfahrungen in Deutschland berichten konnte. Außerdem gab es für die die Teilnehmer der Veranstaltung die Chance, sich über moderne Trends in Architektur und Bauwesen, einschließlich Energieeffizienz und Energieeinsparung, BIM-Technologien zu informieren und verschiedene Fragen der Stadtentwicklung diskutieren. Ende des Jahres werden auf einer Abschlusskonferenz die Ergebnisse des Projekts in Taschkent vorgestellt.

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Rheinland-pfälzischer Landtag berät Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Das Land Rheinland-Pfalz will gesetzlich gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Ein entsprechendes Gesetz der Landesregierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP wurde Ende Oktober erstmals im Landtag beraten. Das Gesetz soll es den Gemeinden ermöglichen, durch den Erlass eigener Satzungen das Gesamtwohnraumangebot zu erhalten, soweit dem Wohnraummangel „nicht mit anderen Mitteln” abgeholfen werden kann.

Laut Gesetzestext kann dann angeordnet werden, dass eine Wohnung wieder als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr an Touristen vermietet wurde. Gleiches gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Das soll aber nur zulässig sein, wenn in einer Stadt der Wohnraum knapp ist und der Mangel nicht in absehbarer Zeit beseitigt werden kann, beispielsweise durch Wohnungsneubau. Bei Zuwiderhandlungen sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen.

Obwohl das Vermieten von Ferienwohnungen in Rheinland-Pfalz derzeit kein akutes Problem darstellt, wird die Gesetzesinitiative von Städten wie Mainz und Trier begrüßt, da sie so bei Bedarf rechtlich abgesichert auf eine veränderte Situation reagieren können. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums erhöhte sich die Zahl der aktiven Angebote in Rheinland-Pfalz auf der Vermietungsplattform Airbnb innerhalb kurzer Zeit deutlich: Im Januar 2017 gab es rund 2.600 Angebote, Mitte November 2017 waren es rund 3.500. Bis Mitte September 2018 waren bereits rund 5.000 private Übernachtungsangebote von Rheinland-Pfälzern registriert. Der durchschnittliche Preis lag bei 62 Euro pro Nacht.

Das hessische Frankfurt a. M. hat bereits Ende vergangenen Jahres eine Ferienwohnung-Satzung erlassen. Nach Recherchen der Bauaufsicht werden in Frankfurt derzeit etwa 3.000 baurechtlich genehmigte Wohnungen unter Namen wie „Wohnen auf Zeit”, „Businessapartments”, „Residenzapartments” oder „Service-Apartments” angeboten und vermietet. Laut Planungsdezernent Mike Josef (SPD) zufolge verstößt das sogenannte Residenzwohnen gegen das Baurecht, die Ferienwohnungssatzung beziehungsweise das Mietrecht. Bauaufsicht und das Amt für Wohnungswesen sollen dieser Zweckentfremdung nun aktiv entgegentreten. Gesetzwidrig agierende Anbieter müssen mit Bußgeldern von 50.000 bis 100.000 Euro rechnen.

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