Archiv für Juli 2020

Stromerzeugung ausreichend für E-Mobilität – neue Förderrichtlinie in Arbeit

Auch für eine schnell wachsende Zahl an Elektroautos stehen in Deutschland ausreichend Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung, so die Bundesregierung. Der Stromverbrauch von fünf Millionen PKW betrage mit jährlich rund 12,5 bis 15 TWh weniger als drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland.

Parallel zum Hochlauf der E-Mobilität will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben, wie es außerdem in ihrer Antwort (» 19/21063) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt. Bis 2030 sollen sie einen Anteil von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch ausmachen.

Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobile erarbeitet der Bundesregierung zufolge derzeit das Verkehrsministerium eine neue Förderrichtlinie, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. In diesem Rahmen werde geprüft, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen auch mobile Ladestationen, die beispielsweise auf Messen, Festivals und besucherstarken Kulturveranstaltungen eingesetzt werden können, förderfähig sein sollen.

Die Bundesregierung schreibt zudem, dass der bereits Ende 2019 beschlossene Masterplan Ladeinfrastruktur (» der VDIV berichtete) Maßnahmen zum Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vorsieht. Dabei soll in einem Wettbewerb „Modellquartier Ladeinfrastruktur“ bundesweit nach Lösungsansätzen zur Schaffung von Ladekapazitäten in ausgewählten verdichteten Quartieren mit hohem Parkdruck gesucht werden. Derzeit prüft die Bundesregierung außerdem bereits vorhandene Parkplätze mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Die kommunalen Bedarfsplanungen sollen künftig von Elektromobilitätsmanagern für Ladeinfrastruktur in den kommunalen Verwaltungen in Zusammenarbeit mit den Ländern durchgeführt werden.

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Mietendeckel schadet mehr als dass er nutzt

Fünf Monate nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels zeichnen sich deutliche Nachteile für Mieter ab. Zwar sind die Mieten der von der Regelung betroffenen Wohnungen leicht gesunken. Allerdings lassen sich viele Vermieter vorsorglich eine deutlich höhere Miete zusichern, die greift, wenn der Mietdeckel gekippt wird. Zudem nimmt das Angebot an Mietwohnungen deutlich ab, während das an Eigentumswohnungen steigt.

Eine Analyse der Plattform Immobilienscout 24 zufolge sind die Angebotsmieten für vor 2014 gebaute Wohnungen – also solche, bei denen der Mietendeckel greift – im Juni 2020 um fünf Prozent niedriger ausfielen als im Vorjahresmonat. Sie sanken auf durchschnittlich 12,31 Euro kalt je Quadratmeter und Monat. Allerdings liegt dieser Mittelwert noch weit über den Obergrenzen des Senats, die – je nach Baujahr und Ausstattung – zwischen 3,92 Euro und 9,80 Euro liegen. Für Wohnraum mit moderner Ausstattung und bei Modernisierungen ist ein Euro mehr erlaubt (» der VDIV berichtete). Laut Berliner Mieterverein wird in rund 80 Prozent der inserierten Wohnungen eine „Schattenmiete″ verlangt, bei denen sich Vermieter vorsorglich eine höhere Miete zusichern lassen, die greift, wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippt. Im Mai hatten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag einen Antrag auf Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin eingereicht (» der VDIV berichtete). Eine Entscheidung noch in diesem Jahr ist allerdings fraglich.

Besonders problematisch ist für Wohnungssuchende allerdings, dass das Angebot an Mietwohnungen wohl als Folge der Regulierung immer knapper wird, da zahlreiche Vermieter ihre Wohnungen nicht länger vermieten, sondern sie stattdessen verkaufen. Immobilienscout zufolge ist das Angebot an Eigentumswohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, innerhalb der vergangenen zwölf Monate um 40 Prozent gestiegen – während das Angebot an Mietwohnungen dieser Altersklasse um 45 Prozent zurückging.

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