Stromerzeugung ausreichend für E-Mobilität – neue Förderrichtlinie in Arbeit

Auch für eine schnell wachsende Zahl an Elektroautos stehen in Deutschland ausreichend Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung, so die Bundesregierung. Der Stromverbrauch von fünf Millionen PKW betrage mit jährlich rund 12,5 bis 15 TWh weniger als drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland.

Parallel zum Hochlauf der E-Mobilität will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben, wie es außerdem in ihrer Antwort (» 19/21063) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt. Bis 2030 sollen sie einen Anteil von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch ausmachen.

Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobile erarbeitet der Bundesregierung zufolge derzeit das Verkehrsministerium eine neue Förderrichtlinie, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. In diesem Rahmen werde geprüft, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen auch mobile Ladestationen, die beispielsweise auf Messen, Festivals und besucherstarken Kulturveranstaltungen eingesetzt werden können, förderfähig sein sollen.

Die Bundesregierung schreibt zudem, dass der bereits Ende 2019 beschlossene Masterplan Ladeinfrastruktur (» der VDIV berichtete) Maßnahmen zum Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vorsieht. Dabei soll in einem Wettbewerb „Modellquartier Ladeinfrastruktur“ bundesweit nach Lösungsansätzen zur Schaffung von Ladekapazitäten in ausgewählten verdichteten Quartieren mit hohem Parkdruck gesucht werden. Derzeit prüft die Bundesregierung außerdem bereits vorhandene Parkplätze mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Die kommunalen Bedarfsplanungen sollen künftig von Elektromobilitätsmanagern für Ladeinfrastruktur in den kommunalen Verwaltungen in Zusammenarbeit mit den Ländern durchgeführt werden.

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