Archiv für Mai 2026

BauGB-Upgrade soll Wohnungsbau beschleunigen und Kommunen stärken

Die Bundesregierung will das Bauen in Deutschland dauerhaft einfacher, schneller und kostengünstiger machen – soweit so bekannt. Das Kabinett hat dazu nun die Novelle des Baugesetzbuchs verabschiedet. Im Zentrum stehen ein Vorrang für den Wohnungsneubau in angespannten Wohnungsmärkten, straffere Fristen für Genehmigungen, beschleunigte Umweltprüfungen und mehr kommunale Handlungsmöglichkeiten gegen verwahrloste Immobilien.

Künftig sollen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau erklären können. Damit soll die Ausweisung von Bauland erleichtert und der Wohnungsbau vor Ort stärker priorisiert werden. Zudem sollen Behördenstellungnahmen und Bauleitplanverfahren durch bundeseinheitliche Fristen beschleunigt werden. Bei Umweltprüfungen sollen im Bauleitplanverfahren nur noch die weniger detaillierten Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung gelten.

Gestärkt werden sollen auch die kommunalen Instrumente gegen sogenannte Schrottimmobilien. Kommunen sollen einfacher Instandsetzungsgebote aussprechen und bei extremem Missbrauch enteignen können. Zudem ist ein neues Vorkaufsrecht vorgesehen, wenn Erwerber organisierter Kriminalität Vorschub leisten. Ein ursprünglich diskutiertes Vorkaufsrecht bei Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen wurde dagegen gestrichen.

Bundesbauministerin Verena Hubertz hatte zuvor weitere gesetzliche Lockerungen und eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten angekündigt. Sie sprach sich unter anderem für eine Verlängerung des Programms EH55 Plus aus, dessen Fördermittel in Höhe von 800 Mio. Euro vollständig ausgeschöpft werden sollen. Zudem plant das Bundesbauministerium ein digitales Vergleichstool, das sichtbar machen soll, welche Kommunen wie viele Baugenehmigungen erteilen.

Für die Immobilienwirtschaft ist das BauGB-Upgrade ein wichtiges Signal, aber noch kein ausreichender Durchbruch. Angesichts von nur 206.600 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2025 hatten Verbände, darunter der VDIV Deutschland, zuvor einen „Bau-Turbo II“ gefordert. Dazu zählen ein klar verankertes überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau, verlässliche Förderprogramme, bessere steuerliche Rahmenbedingungen, stabile Finanzierungsbedingungen, ein praxistauglicher Gebäudetyp E und Planungssicherheit bei der Mietenregulierung.

Aus Sicht der Branche bleibt entscheidend, dass die Reformen schnell spürbar werden. Genehmigungserleichterungen, mehr Flexibilität und schnellere Verfahren helfen nur dann, wenn sie in den Kommunen tatsächlich angewendet werden und Investitionen wirtschaftlich tragfähig bleiben. Wohnungsbau, Aufstockung, Nachverdichtung und die Umnutzung leerstehender Büro- und Gewerbeflächen brauchen deshalb nicht nur neue gesetzliche Möglichkeiten, sondern verlässliche Förderung, klare Zuständigkeiten und praxistaugliche Verfahren.

Weitere Details und den Gesetzestext stellt das Bundesbauministerium bereit:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/baugb-upgrade/baugb-upgrade-artikel.html

Den Verbändebrief zum „Bau-Turbo II“ können Sie hier einsehen: https://vdiv.de/fileadmin/user_upload/05_Publikationen/2026-05-22_ENTWURF_APPELL-WoBAU_V2_FINAL__.pdf 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Baugenehmigungen bleiben im Aufwärtstrend

Der Wohnungsbau zeigt bei den Genehmigungen weiter Anzeichen einer Erholung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden von Januar bis März 2026 insgesamt 63.500 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Gegenüber dem ersten Quartal 2025 bedeutet das einen Anstieg um 11,5 Prozent.

Besonders deutlich fiel das Plus im Geschosswohnungsbau aus. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern stieg um 14,0 Prozent. Auch bei Einfamilienhäusern gab es mit 13,7 Prozent wieder einen Zuwachs. Zweifamilienhäuser, die über mehrere Quartale hinweg kaum noch beantragt wurden, legten um 23,2 Prozent zu.

Auffällig ist zudem die wachsende Bedeutung des Umbaus. Genehmigungen für zusätzlichen Wohnraum in bestehenden Wohngebäuden stiegen um 28,0 Prozent. Noch stärker entwickelte sich die Umnutzung von Nichtwohngebäuden, vor allem von Gewerbeflächen. Hier wurden im ersten Quartal 1.400 Wohnungen genehmigt, ein Plus von 73,7 Prozent.

Die Zahlen sind ein positives Signal, lösen die strukturellen Probleme des Wohnungsmarkts aber noch nicht. Genehmigungen führen erst mit Verzögerung zu tatsächlich fertiggestellten Wohnungen. Angesichts hoher Baukosten, schwieriger Finanzierung und langer Verfahren bleibt entscheidend, dass genehmigte Projekte auch wirtschaftlich umgesetzt werden können. 

Hier mehr erfahren:  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_166_3111.html 

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