Archiv für Mai 2018

DDIV hat Musterverträge überarbeitet

Die Muster-WEG-Verwalterverträge des DDIV sind für viele Immobilienverwaltungen eine große Hilfe im Praxisalltag und sollen der aktuell geltenden Rechtslage entsprechen. Auch in diesem Jahr hat der DDIV die Verträge daher vollständig überarbeitet und angepasst. Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände erhalten die Verträge kostenfrei im DDIV-Intranet. Nichtmitglieder können diese käuflich erwerben.

Die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind weitestgehend den gestiegenen Anforderungen an die Transparenz von Formularklauseln geschuldet. So wird in den überarbeiteten Verträgen gezielt erläutert, weshalb zwischen einer Basis- und einer Sondervergütung bzw. variablen Vergütung unterschieden wird. Damit berücksichtigt der DDIV-Musterverwaltervertrag auch die Änderungen, die sich in jüngster Zeit durch die Rechtsprechung ergaben.

Wie bisher, werden die Muster-WEG-Verwalterverträge als Kurz- und Langfassung zum Download zur Verfügung stehen. Die Verträge, Hinweise und Erläuterungen zur Verwendung sowie Beschlussentwürfe für besondere Leistungen und Zusatzvergütungen stehen den Mitgliedern der DDIV-Landesverbände im Intranet kostenfrei zur Verfügung oder können über den Landesverband bezogen werden. Nicht-Mitgliedsunternehmen können sie im » DDIV-Shop käuflich erwerben.

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DDIV beantwortet Fragen zur Weiterbildungs- und Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter: neue Broschüre erhältlich

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 17. Oktober 2017 vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz sieht eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren vor und tritt am 1. August 2018 in Kraft. Doch was umfasst die Weiterbildungs- und Versicherungspflicht? Welche Formen der Weiterbildung und welche Inhalte werden anerkannt und wie weisen Unternehmen absolvierte Zeitstunden nach? Der DDIV hat die wichtigsten Fragen und Antworten in einer Handreichung zusammengestellt.

Die Broschüre gibt einen Überblick über die praktischen Änderungen und beantwortet Fragen zum Umgang mit der Erlaubnis- und Weiterbildungspflicht. So zum Beispiel, wer bei einer GmbH die gewerberechtliche Erlaubnis beantragen muss oder für wen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht gelten. So bestehen in diesen Fällen Ausnahmen für Gewerbetreibende oder Objektbetreuer, die bereits einen Abschluss als Immobilienkaufmann/frau oder Immobilienfachwirt/in haben oder sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden. Für Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte beginnt die Weiterbildungspflicht drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses. Die Seminare, die bereits tätige Wohnimmobilienverwalter/innen während des Erwerbs der genannten Abschlüsse absolvieren, können dabei als Weiterbildungen angerechnet werden.

Die Broschüre ist als pdf-Dokument für Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände im DDIV-Intranet, bei den Landesverbänden oder direkt beim DDIV beziehbar.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter als die Standesvertretung hauptberuflicher und professioneller Immobilienverwaltungen hat das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und wird sich auch künftig für eine weitere Qualifizierung einsetzen. Das vorliegende Gesetz und seine Verordnung bilden dabei nur einen ersten Schritt auf dem Weg zur verbesserten Qualifizierung unserer Branche ab.

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