Archiv für Januar 2020

Abgeordnetenhaus verabschiedet umstrittenen Mietendeckel

Am 30. Januar hat das Berliner Abgeordnetenhaus den sogenannten Mietendeckel mehrheitlich beschlossen. Zuletzt war der lang diskutierte und heftig umstrittene Entwurf für das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin für die Abstimmung im Parlament vom Berliner Senat leicht modifiziert worden. Die Koalition geht davon aus, dass das umstrittene Regelwerk jetzt juristisch „wasserdicht” ist. In der korrigierten Begründung des Gesetzes, die am 22. Januar von den Fachausschüssen beschlossen wurde, heißt es: Der Mietendeckel setzt nun Preisobergrenzen als Verbote fest, womit er sich vom Mietvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) absetzt.

Mit Inkrafttreten ab Februar werden die Mieten für 1,5 Millionen nicht preisgebundene Wohnungen, die vor 2014 in Berlin gebaut wurden, rückwirkend zum 18. Juni 2019 für fünf Jahre eingefroren. Hier wurde die Regelung leicht modifiziert: Maßgeblich ist zwar die zum Stichtag erhobene Miete, wird eine Wohnung aber danach neu vermietet, ist die dann vereinbarte Miethöhe entscheidend.

Vermieter, die sehr niedrige Mieten verlangen, sind nach der geänderten Regelung etwas besser gestellt: Sie dürfen bei Wiedervermietung unter bestimmten Voraussetzungen den Quadratmetermietpreis um einen Euro monatlich auf bis zu 5,02 Euro erhöhen. Die Härtefallregelung sieht Ausnahmen dann vor, wenn „dauerhafte Verluste” oder die Substanzgefährdung der „maßgeblichen Wirtschaftseinheit” drohen. Ausgenommen von der Regelung sind neben öffentlich geförderten und mit staatlichen Fördermitteln modernisierten oder sanierten Wohnungen nun auch solche, die ohne eine dem Neubau entsprechende Wiederherstellung dauerhaft unbewohnbar wären. War es ursprünglich noch geplant, dass Mieter berechtigte Mietabsenkungen bei den Berliner Behörden beantragen können sollen, sieht die überarbeitete Fassung nun vor, dass Mieter selbst zivilrechtlich gegen überhöhte Mietforderungen vorgehen müssen.

Der Berliner Bundestagsabgeordnete und Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, bekräftigte unmittelbar nach der Abstimmung, die bereits angekündigte Klage (» der VDIV berichtete) anstrengen zu wollen. „Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden daher gegen den Mietendeckel klagen und eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen”, sagte Luczak. „Dafür brauchen wir die Unterschriften von 178 Bundestagsabgeordneten. Ich bin mir sicher, dass wir dieses Quorum schnell erreichen werden.”

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Energieeinsparrecht für Gebäude soll vereinheitlicht werden

Für die Errichtung neuer Gebäude soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben sollen laut Regierung weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz (insbesondere durch gute Wärmedämmung, gute Fenster und Vermeidung von Wärmebrückenverlusten) zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken.

Für die energetischen Anforderungen an Gebäude gelten derzeit zwei Regelwerke: Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält bau- und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bestimmt, dass bei neuen Gebäuden sowie bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand erneuerbare Energien zu Wärmezwecken in einem festgelegten Umfang zu nutzen sind. Das Nebeneinander dieser Regelwerke hat zu Schwierigkeiten bei Anwendung und Vollzug geführt, zumal die beiden Regelwerke nicht vollständig aufeinander abgestimmt waren.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) würden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert, teilt die Regierung mit. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand würden weiterhin gelten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 29. Januar im Bundestag debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie überwiesen.

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