Archiv für April 2021

Klimaneutralität bis 2045 möglich

Deutschland könnte – statt wie bisher für 2050 geplant – bereits im Jahr 2045 klimaneutral sein. Dadurch würden rund eine Milliarde Tonnen CO2 eingespart werden. Zu diesem Fazit kommt die neue Studie der Stiftung Klimaneutralität in Zusammenarbeit mit der Agora Energiewende und Agora Verkehrswende. Die Erhebung zeigt ein deutliches Potenzial, um die Klimawende zu beschleunigen – es sei an der Politik, dies zu nutzen.

Bereits im November 2020 erschien eine erste gemeinsame Studie, die aufführte, wie die Treibhausgasemissionen in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude bis 2050 neutralisiert werden können. Um die ambitionierten Ziele einer schnelleren CO2-Neutralität zu erreichen, müssten Klimaschutztechnologien weiter verstärkt ausgebaut werden. Dabei solle der Fokus – wie bisher – auf die Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Elektrifizierung und Wasserstoff gelegt werden.

Um eine Klimaneutralität bis 2045 zu realisieren, könnten die Zwischenziele der Studie zur Klimaneutralität 2050 beibehalten werden. Dort wurde eine CO2-Minderung um 65 Prozent bis 2030 vorgeschlagen. Nach 2030 müsse der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik in den Blick genommen werden. Die neue Studie sieht bis 2045 eine notwendige Leistung der Photovoltaik von 385.000 Megawatt vor. Dies entspricht einer Steigerung von 70.000 Megawatt im Vergleich zur vorangegangenen Studie. Windenergie an Land muss 145.000 Megawatt erzeugen, Wind auf See 70.0000 Megawatt. Auch hier wurden die bis 2045 angepeilten Erzeugungskapazitäten erhöht. Ein weiteres Zwischenziel stellt die vollständige Ersetzung von Erdgas durch Wasserstoff als wichtigsten Energieträger bis 2040 dar. Es sei im internationalen Vergleich enorm wichtig, immer einen Schritt voraus zu sein, betonten die Macher der Studie. Nur so könne sich die deutsche Industrie als Technologielieferant positionieren.

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Einigung auf Senkung der EEG-Umlagen

2021 ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) in Kraft getreten (» der VDIV berichtete). Es gab noch einige offene Fragen zur Finanzierung des Ökostroms. Nachdem die SPD die Gespräche aufgrund von Lobbyismus-Vorwürfen gegen Parteizugehörige der Union gestoppt hatte, kam es nun zu einer Einigung der großen Koalition: Mithilfe von Steuergeldern sollen Stromkunden in den kommenden Jahren entlastet werden.

Die komplette Streichung der EEG-Umlage und die reine Finanzierung des Ökostroms über Mittel des Bundeshaushalts ist vom Tisch. Die Umlage wird jedoch 2023 und 2024 auf 5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Bereits zuvor wurde die Umlage für 2021 und 2022 auf höchstens 6 Cent festgeschrieben. Zuvor waren 6,5 Cent fällig. Die Kosten für die geplante Reduzierung der Strompreise belaufen sich nach Schätzungen der Regierungsvertreter auf mehrere Milliarden Euro. Eine Entlastung der Umlage soll aus Energie- und Klimafonds finanziert werden oder auch durch die mit dem CO2-Preis eingenommenen Steuern. Diese sollen gezielt in den nächsten Jahren ansteigen.

CDU-Fraktionsvize Andreas Jung befürwortet diese Option mit den Einnahmen aus höheren CO2-Preisen die Strompreissenkung zu finanzieren. Eine Streichung der EEG-Umlage, indem ein Ausgleich mit Haushaltsmitteln geschaffen wird, beurteilt er kritisch. Zudem sieht er einen generellen Vorteil in der Nutzung der CO2-Steuer für diesen Zweck, da so die Einnahmen in vollem Umfang wieder zum Steuerzahler und zur Wirtschaft zurückfließen.

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