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Wohngipfel: Bundesregierung präsentiert Maßnahmenpaket

Die zentralen Ziele des Maßnahmenpakets sind: Insolvenzen und Stellenabbau müssen möglichst vermieden, Planungs- und Genehmigungsprozesse sowie das Bauen insgesamt beschleunigt, Bürokratie abgebaut, Digitalisierung forciert und innovative Bauverfahren befördert werden.

Unter anderem will die Bundesregierung mit den 16 Ländern einen “Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung” abschließen. Die Länder planten bereits jetzt zur nächsten Fachkonferenz im November 2023 zahlreiche Änderungen in den Landesbauordnungen vorzunehmen, heißt es seitens der Bundesregierung. Dazu gehöre unter anderem eine bis 2026 befristete zeitliche Begrenzung der Dauer aller Genehmigungsverfahren auf drei Monate, die Vereinheitlichung der Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen und die Genehmigungsfreiheit von Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken unter bestimmten Bedingungen. „Diese Schritte gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung“, so die Einschätzung von Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Begrüßenswert ist auch, dass die Bundesregierung den Bestand stärker ins Visier nimmt und junge Familien beim Kauf und der Sanierung von Bestandsimmobilien durch ein befristetes Förderprogramm unterstützen will. Das Konzept ‚Jung kauft alt‘ funktioniert bereits in vielen Kommunen sehr erfolgreich.“ Positiv bewertet er auch die Pläne, den Umbau von leerstehenden Büros und Läden zu neuen Wohnungen in den kommenden beiden Jahren mit Hilfe von 480 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds anzukurbeln.  

Um den sozialen Wohnungsbau voran zu treiben, will die Bundesregierung den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Aktuell gibt es in Deutschland rund 1,09 Millionen Sozialwohnungen – gut ein Drittel (570.000) weniger als im Jahr 2010, so die Bundesregierung jüngst in einer Antwort (Bundestagsdrucksache 20/8369) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

2010, so die Bundesregierung jüngst in einer Antwort (Bundestagsdrucksache 20/8369) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Auch die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für Neubauten ab einem Effizienzstandard von EH55 soll kommen, allerdings nicht in der von Bauministerin Geywitz ursprünglich vorgeschlagenen Form mit einem gestaffelten Satz über mehrere Jahre (wir haben berichtet). Vorgesehen ist nun eine Höhe von jährlich 6 Prozent für Gebäude, mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Weitere Maßnahmen der Bundesregierung betreffen die Senkung der Erwerbsnebenkosten.

Das vollständige 14-Punkte-Programm der Bundesregierung können Sie hier nachlesen.

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Fördermittel “Solarstrom für Elektroautos” ausgeschöpft

Mit einem Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro unterstützt der Staat Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder bestellt haben, beim Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Die KfW weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass der Zuschuss für Antragsteller, die alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, reserviert ist. Und: „Im Jahr 2024 ist die weitere Bereit­stellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant. Über den Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf unserer Produktseite und in unserem Newsletter informieren.“

Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, kritisiert: „Mit diesem erneuten Förderstopp verunsichert die Politik die Bürger. Hier muss mehr passieren – sowohl in der Vorbereitung der Programme und Kalkulation der Haushaltsmittel als auch bei den Überlegungen zu den Zielgruppen von Förderprogrammen. Wohnungseigentümer waren bei dieser Zuschussförderung komplett außen vor. Dabei hat gerade die E-Mobilität ein hohes Potenzial, diese Zielgruppe bei der Energiewende mitzunehmen. Die Neuauflage des Programms ist eine Chance, die Förderbedingungen entsprechend zu überarbeiten.“

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