Archiv für Juni 2019

Bundesrat beschließt Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau

Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau zugestimmt, nachdem das Gesetz Ende des vergangenen Jahres überraschend von der Tagesordnung der Länderkammer gestrichen worden war. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits Ende November 2018 verabschiedet.

Durch die nun erfolgten Beschlüssen können private Investoren für vier Jahre befristet fünf Prozent die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung über zwei Prozent steuerlich geltend machen, also maximal 28 Prozent in einem Zeitraum von vier Jahren.

Der DDIV hatte sich bereits 2016 für eine Ausdehnung der Sonder-Afa auch auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und die Erhöhung der Normalabschreibung auf mindestens drei Prozent ausgesprochen, um die Investitionsanreize und damit den Neubau von Wohnungen zu verstetigen. Dem trägt das Gesetz mit seiner zeitlichen Beschränkung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten und der Beibehaltung des linearen Abschreibungssatzes von nur zwei Prozent keine Rechnung.

Voraussetzung für die jetzt beschlossene Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro/Quadratmeter Wohnfläche betragen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden, so die Begründung. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung wurde auf 2.000 Euro festgelegt. Um die zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen zu können, müssen die betroffenen Wohnungen für mindestens zehn Jahre vermietet werden und das dauerhaft. So soll sichergestellt werden, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden.

Die Sonderabschreibung gilt für Bauvorhaben, die im Zeitraum vom 1.September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragt wurden oder werden. Eine räumliche Begrenzung, etwa auf angespannte Wohnungsmärkte, gibt es nicht. Vorgesehen sind darüber hinaus Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude, wenn dadurch neue Wohnungen entstehen.

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Verbände fordern steuerliche Erleichterung für energetische Sanierung

Über 40 Verbände -– darunter auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter– – haben mit einem zweiten offenen Brief die Einführung der in Aussicht gestellten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung angemahnt. Bundesbauminister Horst Seehofer hat zwar das Vorhaben ins Klimakabinett eingebracht (» der DDIV berichtete), eine Entscheidung steht aber aus. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 ist die Steuerförderung bislang nicht vorgesehen.

Die politisch Verantwortlichen diskutieren seit Jahren über finanzielle Anreize zur Unterstützung der energetischen Sanierung von Bestandsbauten. Eine solche Förderung ist deshalb wichtig, weil es – mit Blick auf die Klimaziele – gerade im Gebäudesektor erhebliche Energieeinsparpotenziale gibt. Der erste offene Brief mit der Forderung der Umsetzung einer entsprechenden steuerlichen Fördermöglichkeit war Anfang April an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die fachlich zuständigen Bundesminister adressiert (» der DDIV berichtete). Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen haben Ende April in einem gemeinsamen Schreiben die verantwortlichen Bundesminister dazu aufgerufen, die steuerliche Förderung schnell anzugehen. Damit haben sich zwei Schwergewichte in der politischen Landschaft hinter das Projekt gestellt.

Da für den Bundeshaushalt 2020 bislang keine Instrumente der Steuererleichterung vorgesehen sind, haben sich die unterzeichnenden Verbände noch einmal mit Nachdruck an die Politik gewandt und ihren zweiten offenen Brief an alle 16 Bundesländer gerichtet. Die offizielle Übergabe des Schreibens fand am 25. Juni 2019 in Bremerhaven am Rande der Wirtschaftsministerkonferenz statt. Verbandvertreter übergaben den Brief dabei an den nordrhein-westfälischen Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Prof. Dr. Andreas Pinkwart und den Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energiem, Roland Weigert.

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