Verbände fordern steuerliche Erleichterung für energetische Sanierung

Über 40 Verbände -– darunter auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter– – haben mit einem zweiten offenen Brief die Einführung der in Aussicht gestellten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung angemahnt. Bundesbauminister Horst Seehofer hat zwar das Vorhaben ins Klimakabinett eingebracht (» der DDIV berichtete), eine Entscheidung steht aber aus. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 ist die Steuerförderung bislang nicht vorgesehen.

Die politisch Verantwortlichen diskutieren seit Jahren über finanzielle Anreize zur Unterstützung der energetischen Sanierung von Bestandsbauten. Eine solche Förderung ist deshalb wichtig, weil es – mit Blick auf die Klimaziele – gerade im Gebäudesektor erhebliche Energieeinsparpotenziale gibt. Der erste offene Brief mit der Forderung der Umsetzung einer entsprechenden steuerlichen Fördermöglichkeit war Anfang April an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die fachlich zuständigen Bundesminister adressiert (» der DDIV berichtete). Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen haben Ende April in einem gemeinsamen Schreiben die verantwortlichen Bundesminister dazu aufgerufen, die steuerliche Förderung schnell anzugehen. Damit haben sich zwei Schwergewichte in der politischen Landschaft hinter das Projekt gestellt.

Da für den Bundeshaushalt 2020 bislang keine Instrumente der Steuererleichterung vorgesehen sind, haben sich die unterzeichnenden Verbände noch einmal mit Nachdruck an die Politik gewandt und ihren zweiten offenen Brief an alle 16 Bundesländer gerichtet. Die offizielle Übergabe des Schreibens fand am 25. Juni 2019 in Bremerhaven am Rande der Wirtschaftsministerkonferenz statt. Verbandvertreter übergaben den Brief dabei an den nordrhein-westfälischen Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Prof. Dr. Andreas Pinkwart und den Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energiem, Roland Weigert.

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