Archiv für Februar 2019

Erste Schritte für den Zensus 2021

Die Statistischen Landesämter haben im Januar und Februar damit begonnen, Immobilienverwaltungen anzuschreiben und Daten über Anzahl und Ort der verwalteten Einheiten abzufragen. Die Grundlage für die Kommunikation mit Eigentümern ist das Zensusgesetz, das allerdings noch immer nicht im Parlament beraten wurde.

Was wird abgefragt?

Im Rahmen des Zensus 2021 werden neben Angaben zur Bevölkerung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Dies erfolgt durch eine flächendeckende Befragung von Eigentümern und Verwaltungen von Gebäuden sowie Wohnungen. Die abgefragten Gebäudemerkmale dürften sich zumindest im Referentenentwurf an dem von der EU vorgegebenen Grundkatalog orientieren. Hierzu zählen die des Gebäudes, Eigentumsverhältnisse, Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohnungen und Heizungsart. Zusätzlich werden noch sogenannte Wohnungsmerkmale abgefragt: Art der Nutzung, Wohnfläche, Anzahl der Räume, Namen von bis zu zwei Bewohnern und die Zahl der Bewohner. Inwieweit zusätzliche Merkmale im Laufe des parlamentarischen Verfahrens hinzugefügt werden, bleibt abzuwarten.

Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung

  1. Anfang 2019: Abfrage erster Auskünfte zu Vorbereitungszwecken
  2. Sommer 2019: Anfertigung und Lieferung einer Bestandsliste mit allen Anschriften von verwaltetem Wohnraum sowie im Zweifelsfall einer Eigentümerliste
  3. Ende 2020: Abfrage der aktualisierten Bestands- und Eigentümerlisten
  4. Mai 2021: Übermittlung aller Daten für die verwalteten Gebäude und Wohnungen zum Zensusstichtag

Zensusgesetz noch nicht verabschiedet

Das Statistische Bundesamt hat auf seiner Website (www.Zensus2021.de) bereits Datenschutzhinweise veröffentlicht, die allerdings frühestens im Jahr 2020 Anwendung finden. Die Hinweise sind eine reine Vorabinformation für Vermieter, da sich die Textvorschläge auf das noch nicht gültige Zensusdurchführungsgesetz beziehen. Dieses für die eigentliche Zählung und für Immobilienverwaltungen maßgebliche Gesetz wurde noch nicht im Kabinett verabschiedet und hat das parlamentarische Verfahren noch nicht durchlaufen. Daraus folgt auch, dass eine Kommunikation mit den Eigentümern über eine Weitergabe von Daten und Eigentümerlisten noch nicht rechtskonform vorgenommen werden kann.

Der DDIV ist bereits seit mehreren Jahren in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern sowie dem Statistischen Bundesamt und wird den Mitgliedsunternehmen seiner Landesverbände nach Verabschiedung des Zensusgesetzes im Deutschen Bundestag Informationen zur Verfügung stellen.

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Bundesregierung prüft Maßnahmen für mehr bezahlbares Wohnen

Die Bundesregierung möchte die Bürger beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. So ist es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert. Aus einer Antwort der Regierung (BT-Drs.: 19/7608) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.: 19/7324) geht nun hervor, dass die KfW Bankengruppe im Auftrag der Regierung ein Bürgschaftsprogramm zum Absenken des Eigenkapitals beim Immobilienerwerb prüft.

Viele Bundesbürger können das erforderliche Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises oftmals nicht aufbringen. Die Bundesregierung möchte hier Abhilfe schaffen. Ein abgestimmter Vorschlag liegt allerdings noch nicht vor. Unklar ist auch, ob das Programm noch in dieser Legislaturperiode eingeführt wird.

Anpassung der Wohnungsbauprämie wird geprüft

Auch eine mögliche Anpassung der Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie lässt die Bundesregierung derzeit in einer wissenschaftlichen Evaluation eruieren. Die Prämie liegt derzeit bei 8,8 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen. Anspruch darauf haben Bundesbürger, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Alleinerziehende) bzw. 51.200 Euro (Lebenspartner/Eheleute) nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt 1996 angehoben und 2002 in Euro umgerechnet. Mit ersten Ergebnissen der Evaluation rechnet die Bundesregierung Ende 2019.

Erhöhung der Normalabschreibung kein Thema, Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer soll geprüft werden

Die FDP-Fraktion plädiert wiederholt für die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer, um die Nebenkosten beim Immobilienkauf zu senken. Zwar haben die Koalitionäre vereinbart, eine solche Maßnahme zu prüfen, allerdings ist die „regierungsinterne Willensbildung hierzu noch nicht abgeschlossen”, so die Antwort.

Abschlägig beantwortet die Regierung die Frage nach einer zusätzlichen steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau. Im Mai 2018 wurde das Gesetz für eine zeitlich befristete, flächendeckende Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im November 2018 vom Bundestag verabschiedet und liegt derzeit beim Bundesrat. In der Antwort heißt es dazu: „Eine (zusätzliche) Erhöhung der linearen Abschreibung wurde im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus diskutiert, allerdings nicht aufgegriffen.”

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