Archiv für April 2022

Neuauflage: „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ nimmt Arbeit auf

Die Liste der Themen, die in der Präambel aufgeführt werden, ist lang: gute, faire Rahmenbedingungen, investive Impulse im Neubau wie im Bestand, der Zugang und die Nutzung guter Wohnungen für alle Menschen zu für sie bezahlbare Kosten, ein ausgewogenes wirksames soziales Mietrecht, effektive Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen, die Förderung von sozialem Wohnungsbau, von ökologischen und regenerativen Bauweisen und von Barrierefreiheit, die substantielle Steigerung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Bestand, die Begrenzung der Baukosten, Unterstützung bei der Eigentumsbildung, Verhinderung der Spekulation mit Wohnraum und nachhaltige Bodenpolitik. Den besonderen Schwerpunkt legt das Bündnis auf die Steigerung des verfügbaren Wohnraums insbesondere im bezahlbaren Segment. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, davon 100.000 öffentlich gefördert. Sylvia Pruß, Vizepräsidentin des VDIV Deutschland und bei der Auftaktveranstaltung für die Verwalterbranche anwesend, hat dazu eine klare Botschaft übermittelt: „Die Bestandsimmobilien dürfen nicht vergessen werden. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften bestehen im Altbau. Dort gibt es unausgebaute Dachgeschosse, die genutzt werden könnten.“ Hier seien durch die Regierung Weichen zu stellen, da eine mögliche Umwidmung der Geschosse oft nicht geregelt ist. Daraufhin erwiderte die Bundesministerin Geywitz, dass sie sich die Thematik Dachgeschossausbau im WEG notiert habe.

Sylvia Pruß erklärte darüber hinaus, dass die Branche für Digitalisierung und energetische Sanierung einstehe, vor allem auch im Hinblick auf den zukünftig zu erreichenden klimaneutralen Wohnungsbestand. „Große Schwierigkeiten gibt es jedoch, da pandemiebedingt kaum Eigentümerversammlungen stattfinden konnten und die Sanierungsrate nun gegen Null geht“, erläutert Pruß. „Wir brauchen ein Instrument, das uns weiterhilft. Wir brauchen die Online-Eigentümerversammlung“, so die Vizepräsidentin weiter. Ministerin Geywitz erläuterte, dass sie zum Thema WEG-Onlineversammlungen bereits in Abstimmung mit dem Bundesjustizminister Buschmann stehe.

Fünf Arbeitsgruppen des Bündnisses werden sich in den kommenden Monaten mit den Themen Planungs- und Baubeschleunigung, Bodenpolitik, Klimaschutz und Bezahlbarkeit, Baukostensenkung und investive Impulse der öffentlichen Hand beschäftigen und einen Maßnahmenkatalog erarbeiten. Erste Ergebnisse sollen auf einem Bündnistag bezahlbarer Wohnraum im Herbst 2022 vorgestellt werden. Künftig soll einmal jährlich öffentlich Bilanz über die Umsetzung gezogen werden.

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Neubauförderung: Künftig nur noch Geld für EH-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse

Nach dem überraschenden Förderstopp im Januar hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Neubauförderung neugeregelt und ein dreistufiges Programm auf den Weg gebracht: Der Effizienzhaus-Standard 55 und der einfache Standard 40 wurden komplett gestrichen. Ab 20. April konnten nur noch Fördermittel für die drei Sonderkategorien des EH-40-Standard beantragt werden – EE-Klasse, NH-Klasse, Plus-Klasse (= Stufe 1 der Neubauförderung). Die Fördersätze wurden im Vergleich zum Vorjahr halbiert, die Konditionen verändert und die Mittel auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Sobald diese ausgeschöpft sind, sollte Stufe 2 beginnen. Das war noch am selben Tag der Fall. Seit 21. April gibt es ausschließlich Fördermittel für Häuser, die besondere Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Das muss durch das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ nachgewiesen werden. Private und gewerbliche Bauherren können diese Förderung nur als Kreditvariante mit Tilgungszuschuss beantragen. Er beträgt 12,5 Prozent. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 150.000 Euro. Stufe 2 der Neubauförderung gilt nur bis zum 31. Dezember 2022. Dann beginnt Stufe 3. Darin sollen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker berücksichtigt werden. Die Details des Programms werden derzeit erarbeitet.

Die Empörung über den bereits ausgeschöpften ersten Topf ist groß. Das eingeräumte Förderkontingent sei nicht annähernd ausreichend, um den Bedarf zu decken, so lautet die Kritik aus der Wohnungswirtschaft. “Es war vollkommen klar, dass die vorgesehene eine Milliarde Euro angesichts des riesigen Bedarfs niemals ausreichen würde. Jetzt ist die grundlegend notwendige Unterstützung für das klimaschonende, bezahlbare Bauen innerhalb von Stunden wieder zum Erliegen gekommen. Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind in dieser von Unsicherheit geprägten Zeit wichtiger denn je. Leider ist das Gegenteil der Fall”, kritisiert Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Auch Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), spricht von einem „Debakel mit Ansage“. “Diejenigen, die effizient bauen wollen, werden verprellt, erneut wird die Branche in Unklarheit gelassen“, so Ibel.

Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude war am 27. April 2022 Thema einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie. Hintergrund war der abrupte Förderstopp im Januar und ein Antrag der Unionsfraktion an die Bundesregierung, diesen „mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen“ (Bundestagsdrucksache 20/524). In der Anhörung kritisierte GdW-Hauptgeschäftsführerin Ingeborg Esser den Förderstopp im Januar als „Katastrophe“. Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), Franz Michel vom Deutschen Mieterbund, Jan Witt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Sibylle Braungardt vom Öko-Institut forderten, dass Fördermittel schwerpunktmäßig für die Sanierung von Bestandsgebäuden eingesetzt werden müssen.

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