Archiv für Juli 2020

Grundsteuerreform: Baden-Württemberg präsentiert eigenen Gesetzentwurf

Statt das Bundesmodell zu nutzen, will Baden-Württemberg ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Hierfür hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein „modifiziertes Bewertungsmodell″ verabschiedet. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sollen die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer bilden.

Da die Gebäudefläche bei dem neuen Bodenwertmodell keine Rolle spielt, sollen Eigentümer von Wohngebäuden künftig weniger belastet werden, während die Steuer für Brachflächen in Wohngebieten steigen soll. Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann sei das neue Gesetz einfach, bürokratiearm und transparent. Der Bund der Steuerzahler befürchtet allerdings, dass das geplante Bodenwertmodell in besonders vielen Fällen zu höheren Belastungen führt und kündigte eine Musterklage an.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben sie Bundesländer bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um die Reform der Grundsteuer umzusetzen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hatte sich Anfang April auf das Bundesmodell festgelegt. Bayern wiederum hatte bereits vor Monaten angekündigt, das Flächenmodell einführen zu wollen. Danach wird alleine die Fläche der Immobilie für die Berechnung herangezogen. Der Grundstückswert spielt keine Rolle. Auch Hessen nutzt die Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer (» der VDIV berichtete).

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Problemfall Mietpreisbremse: oftmals wirkungslos und ungültig

Um die Mietpreisentwicklung zu dämpfen, wurde vor fünf Jahren die Mietpreisbremse für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt – doch dieses Ziel verfehlt sie häufig. Das zeigen verschiedene Analysen. Ein Grund hierfür sei eine Ausnahmeregelung, mit der die durch die Mietpreisbremse geltenden Obergrenzen umgangen werden können. So steigen die Mieten vielerorts weiter stark an. 

Einer Analyse von immowelt zufolge, die die Angebotsmieten in 40 Großstädten in den jeweils fünf Jahren vor und nach Einführung der Regulierung untersucht, sind die Mieten in 39 Städten weiter gestiegen, in 37 sogar mit zweistelligen Wachstumsraten. Untersucht wurden die Angebotsmieten von Wohnungen (40 bis 120 Quadratmeter) in Großstädten mit Mietpreisbremse jeweils im 1. Halbjahr 2010, 2015 und 2020. Am deutlichsten sind demnach seit 2015 die Kaltmieten mit einem Plus von 44 Prozent in Berlin gestiegen. Zwischen 2010 und 2015, vor Einführung der Regulierung, fiel der Anstieg ebenso hoch aus. In München stieg die Miete zwischen 2015 und 2020 um 30 Prozent und damit nur unwesentlich weniger als zwischen 2010 und 2015 (30 Prozent). In Düsseldorf stieg sie zwischen 2015 und 2020 sogar deutlich stärker (24 Prozent) als zwischen 2010 und 2015 (16 Prozent).

Auch das politische Magazin Panorama im öffentlich-rechtlichen Fernsehen untersuchte Angebotsmieten in Deutschland. Demnach seien in Hamburg 41 Prozent der betrachteten Inserate teurer als gesetzlich zulässig (Mietspiegel plus zehn Prozent), in Heidelberg sogar 87 Prozent. Möglich werde dies durch die Ausnahmeregelung bei umfassender Modernisierung, wie eine Studie der Hamburger Stadtentwicklungsbehörde zeige.

Derweil wurde eine weitere Mietpreisbremse für ungültig erklärt. Das Landgericht Hannover teilte die Einschätzung des Amtsgerichts, dem in einer Verhandlung Formfehler aufgefallen waren (» der VDIV berichtete). Das Land habe bei der Verabschiedung des Gesetzes einen Formfehler begangen, indem es die für das Inkrafttreten der Mietpreisbremse notwendige Begründung nicht zeitgleich veröffentlicht hat. Ein Urteil wird für den 12. August 2020 erwartet.

Die Mietpreisbremse sollte zunächst nur bis Ende 2020 gelten, die Große Koalition entschied sich jedoch dafür, die Mietpreisbremse um fünf Jahre zu verlängern und sie zu verschärfen (» der VDIV berichtete).

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