Statt das Bundesmodell zu nutzen, will Baden-Württemberg ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Hierfür hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein modifiziertes Bewertungsmodell″ verabschiedet. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sollen die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer bilden.
Da die Gebäudefläche bei dem neuen Bodenwertmodell keine Rolle spielt, sollen Eigentümer von Wohngebäuden künftig weniger belastet werden, während die Steuer für Brachflächen in Wohngebieten steigen soll. Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann sei das neue Gesetz einfach, bürokratiearm und transparent. Der Bund der Steuerzahler befürchtet allerdings, dass das geplante Bodenwertmodell in besonders vielen Fällen zu höheren Belastungen führt und kündigte eine Musterklage an.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben sie Bundesländer bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, um die Reform der Grundsteuer umzusetzen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hatte sich Anfang April auf das Bundesmodell festgelegt. Bayern wiederum hatte bereits vor Monaten angekündigt, das Flächenmodell einführen zu wollen. Danach wird alleine die Fläche der Immobilie für die Berechnung herangezogen. Der Grundstückswert spielt keine Rolle. Auch Hessen nutzt die Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer (» der VDIV berichtete).
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