EU-Projekt PRO HOUSE: Mit Know-how gegen den Verfall

Verfall und ein sehr hoher Energieverbrauch: Der Wohnungsbestand in Zentralasien ist teilweise in einem desolaten Zustand, Sanierungen und Instandhaltungen wurden jahrelang vernachlässigt. Dies ist nicht nur auf die wohnungswirtschaftlichen Strukturen dieser Länder zurückzuführen. Auch eine sachgerechte Immobilienverwaltung steckt noch in den Kinderschuhen. Im Rahmen des EU-Projekts Pro House engagiert sich der DDIV mit der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa (IWO) für eine Professionalisierung der Strukturen in der Immobilienverwaltung. Im November wurden weitere Grundlagen im Rahmen eines Workshops gelegt.

Sanierungsstau mit Stärkung der Interessensvertretung begegnen

Zeitgemäße Strukturen in der Immobilienverwaltung fehlen in diesen Ländern grundlegend, sind jedoch relevant, um dem Sanierungsstau im Wohnungsbestand wirkungsvoll zu begegnen. Doch es mangelt an rechtlichen Rahmenbedingungen sowie technischem und wirtschaftlichem Know-how, um komplexe Sanierungen anzustoßen und zu begleiten. Zudem sind belastbare Verbandsstrukturen, die die Interessen von Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwaltern transportieren, kaum etabliert. „Der DDIV engagiert sich bereits seit einigen Jahren in den postsowjetischen Staaten und bringt das erforderliche Know-how mit, um den Aufbau von Verbandsstrukturen zu unterstützen, die auch die Arbeit von Immobilienverwaltungen weiter professionalisieren werden”, so Werner Merkel, DDIV-Präsidiumsmitglied und Gründungsmitglied sowie Vorsitzender des Internationalen Verbands für Immobilienmanagement (IVIM).

Erste Workshops im November in Tashkent und Astana legten Grundstein

Im Rahmen der Veranstaltungen Mitte November diskutierten Vertreter der IWO und des DDIV mit lokalen Verwalterverbänden, Branchenvertretern und Behörden über Grundlagen professioneller Wohnimmobilienverwaltung und eine zeitgemäße Interessenvertretung. Vor allem fehlende Standardisierungen behindern die fachgerechte Verwaltung von Immobilien in Zentralasien. So gibt es weder eine klare Trennung von Teil- und Gemeinschaftseigentum (Teilungserklärung) noch rechtsverbindliche Regelungen der Rechte und Pflichten von Eigentümer/innen und Immobilienverwalter/innen. Die Schaffung transparenter rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Verantwortlichkeiten regeln, gehört somit aktuell zu den dringendsten Interessen der Wohnimmobilienverwalter/innen in Kasachstan und Usbekistan.

Einen vertiefenden Artikel zum Thema finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe der DDIVaktuell (08/2017).

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular