VDIV und EnBW unterstützen WEG bei Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Der kompakte Überblick fasst die wesentlichen Zuschusshöhen, Voraussetzungen und Antragsfristen zusammen. Zudem zeigt er, welche Punkte frühzeitig geklärt werden sollten – darunter Ladebedarf, Anschlusskapazitäten, Lastmanagement und die spätere Erweiterbarkeit der Anlage.

Für Verwaltungen besonders relevant: Der Förderantrag kann bereits vor einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft gestellt werden. Der Beschluss kann nach positivem Erstbescheid innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Das erleichtert die Abstimmung von Antragstellung, Eigentümerversammlung und weiterer Projektplanung erheblich.

Die Veröffentlichung ist im Rahmen der Nachhaltigkeitspartnerschaft von VDIV Deutschland und EnBW entstanden. Ergänzend wird die Ladelösung der EnBW vorgestellt, die Vorhaben von der ersten Einschätzung bis zum laufenden Betrieb begleitet. VDIV-Mitglieder können dafür entweder eine kostenfreie Angebotsindikation anfordern oder eine Standortbegehung mit Konzeption und verbindlicher Kalkulation zu Sonderkonditionen beauftragen.

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