Umwandlungsverbot für Berlin

Die Umwandlung von Miet- in Eigentum soll in Berlin bis 2025 genehmigungspflichtig sein. So hat es der Berliner Senat jüngst beschlossen. Grundlage dafür sind das neue Baulandmobilisierungsgesetz und das darin enthaltene Umwandlungsverbot, das seit dem 23. Juni in Kraft ist (» der VDIV berichtete). Die neue Rechtsverordnung weist die komplette Stadt Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt aus. In der Folge kann das Umwandlungsverbot greifen.

Durch das Umwandlungsverbot bedarf die Bildung von Wohneigentum in Gebäuden ab fünf Wohnungen künftig einer Genehmigung. Eine Ausnahme dabei bildet der Verkauf an den Mieter. So soll der „Verlust an bedarfsgerechtem Mietwohnraum in der gesamten Stadt“ gemindert werden.

Für die Ausweisung eines Gebiets als angespannter Wohnungsmarkt müssen vier Kriterien gemäß § 201a BauGB erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt. Auch die Mietbelastung der Haushalte muss den bundesweiten Durchschnitt übersteigen. Weitere Kriterien: Die Neubautätigkeit deckt nicht den Wohnbevölkerungswachstum und es besteht – trotz großer Nachfrage – geringer Leerstand.

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