Posts Tagged VDIV - Seite336

Entspannt zum IHK-Prüfungserfolg – Jetzt Praxishandbuch Zertifizierung bestellen!

Das VDIV-Praxishandbuch kann ab sofort auf der VDIV-Homepage  bestellt werden. Es kostet 42,80 Euro (40 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer) inklusive Versandkosten. Die Themenschwerpunkte der Publikation sind:

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Rechtliche Grundlagen: u.a. Wohnungseigentumsgesetz, BGB, Grundbuch- und Berufsrecht
  • Kaufmännische Grundlagen: u.a. Rechnungswesen, Sonderumlagen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld, Mahnwesen
  • Technische Grundlagen: u.a. Baustoffe, Haustechnik, Mängelerkennung, Versicherungspflichten, Erhaltung, Sanierung, Moderierung, Fördermittel

Ab Dezember 2023 entspricht die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Verwalter zertifiziert ist (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Das ist eine Folge der WEG-Reform von 2020. Die Frist für die Zertifizierung wurde aufgrund von Prüfungsengpässen bei der IHK um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 verschoben. Wohnungseigentümer haben dann das Recht auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gemäß § 26a WEG und können darüber einen Nachweis verlangen.

 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen kommen

Konkret sollen folgende Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgenommen werden:

  • Steckersolargeräte werden privilegierte bauliche Maßnahmen: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter erhalten grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird. Hinsichtlich des „Wies“ der Installation haben die anderen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ein Mitspracherecht.
  • Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass die Versammlungen ausschließlich online stattfinden können. Damit wird eine sogenannte Mehrheitsbeschlusskompetenz für die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen. Ein entsprechender Beschluss soll nach dem Gesetzentwurf längstens einen Zeitraum von drei Jahren vorsehen können. Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen müssen hinsichtlich Teilnahme und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sein. 
  • Die Übertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten soll erleichtert werden, soweit es um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geht. Diese Neuerung hat insbesondere für die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen praktische Bedeutung. Hier spielen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten bereits heute eine wichtige Rolle. 

Das Ministerium hat einen Katalog mit FAQs dazu zusammengestellt. Diesen finden Sie hier .

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular