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Naturgefahrenportal soll verbesserte Frühwarnung im Katastrophenfall sichern

Die zuständigen Behörden in den Ländern und andere Stellen sollen dort ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen einpflegen, sodass die Bevölkerung bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen Format Informationen erhalten kann. „Das ist wichtig, um bei möglichen Naturgefahren aufzuklären und im Katastrophenfall schnell und effektiv warnen zu können“, betonte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP). Laut Bundesregierung verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen. Bestehende Warnsysteme für Akutwarnungen seien von der Gesetzesnovelle nicht betroffen.

Der Deutsche Wetterdienst ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Mit der Novelle des DWD-Gesetzes wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund das Portal betreiben und die darin dargestellten Informationen herausgeben kann. Die Einrichtung des Naturgefahrenportals ist das Ergebnis der Beratungen des Bund-Länder-Beirats im Deutschen Wetterdienst sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD, in denen die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 analysiert und aufbereitet wurde.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Naturgefahrenportal, fordert jedoch, dass dies auch Karten mit adressgenauer Darstellung der Gefährdungslage beinhalten müsse, um Eigentümer*innen, Mieter*innenn und Unternehmen Anreize für Prävention und Schadenminimierung zu geben.

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Sammelklagen gegen Energieversorger

Nach Angaben des Verbandes haben E.ON und HansewerkNatur ihre Preise teils um mehrere hundert Prozent angehoben. Bei ExtraEnergie geht es um Preiserhöhungen von teils über 200 Prozent. Mit den Sammelklagen will der vzbv die direkte Rückerstattung an die Verbraucher erreichen. Diese können sich den Sammelklagen anschließen, indem sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen. Damit ist sichergestellt, dass ihre Ansprüche unabhängig von der Dauer des Verfahrens nicht verjähren. Die Klageregister sind bereits geöffnet. Betroffene finden unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen ein Anmeldeformular.

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