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Wohngipfel der norddeutschen Bundesländer

In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten die Ressort-Chefs die Bauwende „als zentrale Herausforderung für die Länder des Nordens“. Sie plädieren für ein Umdenken bei den Standards für Schall- und Brandschutz, aber auch in der Gebäudetechnik und verweisen auf die Novellierung der Bauordnungen, mit denen die Länder die Weichen gestellt haben. Als wegweisenden Ansatz betrachten die Länder den Gebäudetyp E. Sie fordern den Bund auf, die zivilrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Bezüglich der Klimaziele im Gebäudebereich ist das Credo der Unterzeichnenden: Einfach kann auch besser sein. „Unsere Priorität liegt darin, den Menschen mehr bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und mit innovativen Lösungen sowohl beim Bau als auch bei der Energieversorgung die CO2-Emissionen deutlich zu senken“, heißt es in der Erklärung. Und weiter: „Quartiersansätze müssen dabei im urbanen Raum besonders stark im Fokus stehen und ausgebaut werden. In ländlichen Bereichen kann auch eine verstärkte Prüfung von Einzellösungen sinnvoll sein.“

Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier im Wortlaut.

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Reaktionen der Länder auf Hochwasserkatastrophe

Im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe würden Bund und Länder zur gemeinsamen Finanzierung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung verpflichtet. Ziel ist, vor allem die Kommunen zu unterstützen. Die Ressort-Chefs der Länder forderten die Bundesregierung auf, über die laufende Prüfung offener Rechtsfragen zu berichten. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte sich bereits wiederholt für eine solche Gemeinschaftsaufgabe und für eine Verfassungsänderung stark gemacht. Auch in Sachen Elementarschaden-Versicherung sehen die Länder den Bund am Zug. Sie verabschiedeten in der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag erneut eine Entschließung, mit der sie die Bundesregierung aufforderten, einen geeigneten Vorschlag für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten (Drucksache 288/24). Ziel sei, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Eine vergleichbare Aufforderung hatte die Länderkammer bereits im April 2023 an die Bundesregierung überstellt (wir haben berichtet).  Vor allem die FDP steht dem Vorhaben ablehnend gegenüber. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat nun einen Alternativvorschlag ins Gespräch gebracht: Danach sollen Versicherer verpflichtet werden, Eigentümern eine Elementarschadenversicherung anzubieten.

Die von den jüngsten schweren Überflutungen Betroffenen in Baden-Württemberg, Bayern und Saarland unterstützen die drei Länder mit sogenannten Katastrophenerlassen der Finanzverwaltungen. Sie beinhalten unter anderem steuerliche Maßnahmen wie die Anpassung von Vorauszahlungen oder den Aufschub von Vollstreckungen.

Unterdessen haben der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einem 10-Punkte-Papier für eine „konsequente Hochwasser- und Gewässerschutzpolitik sowie eine deutliche Stärkung von Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz“ vorgelegt. Sie empfehlen unter anderem, den Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern und die Flächenversiegelung zu stoppen. Durch die Verbindung mit Auenflächen könnten diese als natürliche Rückhalteräume genutzt werden.

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