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Sanierungstätigkeit: Quote bei nur noch 0,61 Prozent im 4. Quartal

Die Gesamt-Sanierungsquote wird damit um 0,01 Prozent niedriger ausfallen als im Vorjahr (2023: 0,7 Prozent). Die Analysten haben auch einzelne Maßnahmen betrachtet. Nach ihrer Prognose wird die Sanierungsquote bei Fenstern mit 1,19 Prozent am höchsten ausfallen (2023: 1,23 Prozent). Auf Platz zwei folgen Dachsanierungen mit 0,74 Prozent (2023: 0,72 Prozent). Schlusslicht sind Fassadensanierungen mit 0,50 Prozent (2023: 0,54 Prozent). Als einen Grund für die Zurückhaltung bei Sanierungen trotz Stabilisierung des Immobilienmarktes, sinkender Inflationsrate und steigender Reallöhne benennt der Branchenverband BuVEG den Rückgang der Neubautätigkeit. Dies sei mit sogenannten Umzugsketten zu erklären: Ein Umzug in einen Neubau ziehe weitere Umzüge nach sich und sei ein günstiger Zeitpunkt für energetische Sanierungen. Der BuVEG sieht erheblichen Nachholbedarf und beruft sich auf die dena-Leitstudie „Aufbruch Klimaneutralität“ aus dem Jahr 2022. Danach müsste die Sanierungsrate bis zum Jahr 2030 auf 1,7 bis 1,9 Prozent ansteigen, um die Klimaziele zu erreichen.

Der Begriff Sanierungsrate wurde im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung als Maßeinheit für den Erfolg der Gebäude-Effizienzpolitik genannt, ist jedoch höchst umstritten. So weist beispielsweise das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf die unzureichende Datengrundlage hin. Auch gibt es keine einheitliche Definition, welche Maßnahmen einbezogen werden. Heizungsoptimierung und die Integration erneuerbarer Energien werden beispielsweise in aller Regel nicht berücksichtigt.

Unterdessen hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ein Thesenpapier „Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau“ veröffentlicht. Darin fordert der Verband die Verstetigung der bestehenden Förderprogramme und die Ausweitung der Neubauförderung auf den Standard EH55 bei 100 Prozent Heizungsversorgung durch erneuerbare Energien. Der BDI mahnt erneut die Reduzierung von Kostentreibern beim Bauen wie etwa der Stellplatzanforderungen, den verstärkten Einsatz von serieller Bauweise, die Harmonisierung der Landesbauordnungen und die Vereinfachung von Vergabeverfahren und Typengenehmigungen an.

Das BDI-Papier ist hier zu finden.

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KTF am Limit: BRH attestiert finanzielle Engpässe und Strukturprobleme

Ein aktuelles Gutachten des Bundesrechnungshofs deckt erhebliche finanzielle Engpässe und Strukturprobleme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf. Der Fonds, der klimafreundliche Maßnahmen in Deutschland finanzieren soll, könnte bald erschöpft sein. Für 2025 sind von den veranschlagten 25,4 Milliarden Euro bereits 23,9 Milliarden verplant. Das lässt der Bundesregierung nur noch wenig finanziellen Handlungsspielraum für zusätzliche Projekte. Das geht aus dem Gutachten des BRH hervor, das dem VDIV Deutschland vorliegt.

Der Großteil der KTF-Einnahmen stammt aus dem nationalen und europäischen Emissionshandel – doch deren Höhe bleibt unsicher. Parallel dazu sollen nicht genutzte Mittel von 0,3 Milliarden Euro aus 2024 in den KTF einfließen, was den Rücklagenbestand jedoch kaum stabilisiert. Bis Ende 2024 werden die KTF-Rücklagen von ehemals 29 Milliarden Euro fast vollständig abgeschmolzen sein.

Für die Immobilien- und Bauwirtschaft ist die Entwicklung alarmierend: Klimaförderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hängen direkt vom KTF ab. Der Rechnungshof kritisiert, dass rund 45 % der Mittel für Gebäudeförderungen in ohnehin geplante Sanierungen fließen und damit keinen zusätzlichen Klimanutzen bringen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konnte zudem Fördermittel in Höhe von 9,8 Milliarden Euro aufgrund administrativer Hürden nicht rechtzeitig auszahlen, was zu Unsicherheiten und Frustration bei Antragstellern führt.

Die Bundesregierung steht vor der Aufgabe, die Finanzierung des KTF zu sichern und die Effizienz der Programme zu erhöhen. Sollte der KTF die geplanten Anforderungen nicht erfüllen können, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine Überführung der Klimafördermaßnahmen in den regulären Bundeshaushalt. Ein solcher Schritt würde jedoch die Planbarkeit und langfristige Förderstabilität für Unternehmen und Immobilienverwalter gefährden. 

Ohne strukturelle Reformen und eine optimierte Mittelverwendung könnte der KTF langfristig seine Rolle als zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik verlieren. Nach Hürden für energetische Sanierung befragt, bemängeln bereits jetzt 42 Prozent der im VDIV-Branchenbarometer 2024 befragten Unternehmen die bestehenden Fördermöglichkeiten, jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) die ungenügende Informationslage über die in Frage kommende Förderung. Ohne stabile, verlässliche Förderkulisse wird sich wenig tun, was die ohnehin niedrige Sanierungsquote im WEG-Bestand angeht. „Die fehlende Planungssicherheit fördert Attentismus. Wenn Start und Umfang der Förderung nicht verlässlich feststehen, sind Wohnungseigentümer demotiviert, energetisch zu sanieren. Immobilienverwalter ebenso“, resümiert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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