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Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Ein guter Schritt – aber die Förderung muss passen

Mit den in der vergangenen Woche bekanntgegebenen Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird die nächste Phase der Wärmewende im Bestand neu justiert. Vorgesehen ist die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz. An ihre Stelle soll ein technologieoffener Katalog zulässiger Heizungsoptionen treten. Flankierend sind neue Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe vorgesehen: eine stufenweise Verpflichtung („Bio-Treppe“) sowie zusätzliche Quoten für Grüngas und Grünöl.

Für Immobilienverwaltungen rückt damit weniger die politische Grundsatzdebatte in den Fokus als die Umsetzungsfähigkeit in der Praxis von Wohnungseigentümergemeinschaften. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind dort nur über formale Beschlüsse, belastbares Fristenmanagement, gesicherte Finanzierung sowie rechtssichere Vergabeprozesse realisierbar. Genau daraus folgt: Die Ausgestaltung der Details muss konsequent WEG-tauglich erfolgen, damit Entscheidungen fristgerecht, anfechtungsfest und wirtschaftlich getroffen werden können.

Die vorgesehene Bio-Treppe und die ergänzende Grüngas-/Grünölquote kann nur dann zu mehr Handlungsspielraum führen, wenn sie nicht neue Unsicherheiten in Wohnungseigentümergemeinschaften trägt. Ohne standardisierte, digital prüfbare Nachweise, klare Verantwortlichkeiten und eine rechtssichere Dokumentation werden WEG-Beschlüsse nicht einfacher, sondern schwieriger. Das gilt insbesondere dann, wenn Quoten bilanziell über Lieferketten und Dokumentation erfüllt werden: WEG brauchen hierfür einen klaren, praxistauglichen Prüf- und Nachweispfad.

Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV, meint: „WEG werden nur umsetzen, was sie rechtssicher beschließen und wirtschaftlich tragen können. Wenn die 65-Prozent-Vorgabe ersetzt wird und Bio-Treppe und Quotenlogik an ihre Stelle treten, müssen Einzelheiten so klar geregelt sein, dass Eigentümergemeinschaften fristgerecht entscheiden, beauftragen und umsetzen können.“

Der VDIV Deutschland schlägt für die Ausarbeitung der gesetzlichen Details Folgendes vor:

  • WEG-taugliche Übergänge und Fristen benötigen realistische Zeitachsen für Beschluss, Planung, Angebote, Vergabe und Umsetzung, dazu gehören klare Stichtage und Umsetzungsfenster entlang des vorgesehenen Inkrafttretens vor dem 1. Juli 2026, des Quotenstarts ab 2028 sowie der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 bis zum Pfadverlauf Richtung 2040;
  • stabile Förderung als Beschlussgrundlage benötigt Verlässlichkeit über Projektlaufzeiten, klare Kriterien, planbare Budgets, die angekündigte auskömmliche Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 muss sich in verlässlich anwendbaren Förderbedingungen niederschlagen;
  • belastbare Nachweislogik für die Bio-Treppe und Grüngas-/Grünölquote muss standardisiert, digital sowie rechtssicher sein und benötigt eindeutige Zuständigkeiten in WEG, insbesondere für bilanzielle Erfüllung sind standardisierte, digital prüfbare „Book-and-Claim“-Nachweise und klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette erforderlich;
  • Kosten- und Verfügbarkeitsrisiken müssen adressiert werden, um Verlagerung von Preis- und Lieferrisiken in die Eigentümergemeinschaft zu verhindern, das betrifft ausdrücklich auch Tarife/Verfügbarkeiten klimafreundlicher Brennstoffanteile im Rahmen der Bio-Treppe;
  • Kohärenz mit kommunaler Wärmeplanung sicherstellen, damit WEG trotz vorgesehener Entkopplung von Wärmeplanung und Heizungsregulierung belastbare Orientierung erhalten und Beschlüsse nicht ins Leere laufen, wenn lokale Optionen noch nicht hinreichend konkret sind;
  • Vorgaben müssen so gestaltet werden, dass sie in Eigentümerversammlungen praktikabel zu beschließen sind, nicht anfechtungsanfällig werden und bürokratiearm umzusetzen sind. Dazu gehört ein klarer Prüf- und Kontrollpfad (ohne zusätzliche Bürokratie), der an bestehende Prüfprozesse (z. B. im Rahmen der Abgasprüfung) anschließt;
  • Regelungen zum Schutz vor überhöhten Nebenkosten müssen so konkret gefasst werden, dass WEG Wirtschaftlichkeit rechtssicher bewerten und anfechtungsfest beschließen können;
  • bei der vorgesehenen Weiterentwicklung der Fernwärmeregeln (Transparenz, Preis- und Verbraucherschutz, Weitergabe- und Umlagelogik) sind WEG-spezifische Anforderungen zu berücksichtigen, damit Anschluss- und Lieferentscheidungen planbar, finanzierbar und beschlussfest werden.

 

Weitere Details dazu, was Immobilienverwaltungen und Eigentümer jetzt konkret planen müssen, finden Sie hier. 

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Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kommt: Was Immobilienverwaltungen und Eigentümer jetzt konkret planen müssen

Wichtig: Es handelt sich um Eckpunkte/FAQ/Infopapier (noch kein verabschiedeter Gesetzestext). Dennoch lassen sich daraus To-dos und Zeitachsen ableiten. 

Was ist anders als im GEG („Heizungsgesetz“)?

1. 65%-Vorgabe fällt weg, keine Betriebsverbote

  • Die pauschale 65%-Regel für Neu- und Bestandsbauten soll entfallen, ebenso Betriebsverbote bestimmter Heizungen

  • Die GEG-Regelungen §§ 71–71p sowie § 72 (Novelle 2023) sollen gestrichen werden

2. Eigentümer wählen beim Austausch wieder aus einem Optionskatalog

  • Beim Heizungstausch soll es einen technologieoffenen Katalog geben (u. a. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse; weiterhin auch Gas/Öl)

3. Öl/Gas bleibt möglich, aber mit Bio-Treppe

  • Wer ab Inkrafttreten neu Öl- oder Gasheizungen einbaut, muss diese ab 1. Januar 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben („Bio-Treppe“).

  • Start: mindestens 10% ab 2029, weitere Anstiege bis 2040 in drei Stufen (noch ohne Details im Eckpunktepapier)

4. Zusätzliche Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Lieferkette)

  • Ab 2028 soll eine moderate Quote bis zu 1% starten, verpflichtend für Inverkehrbringer (Gas/Heizöl), bilanziell erfüllbar; Anrechnung auf die Bio-Treppe ist vorgesehen

5. Förderung bleibt politisch zugesagt, mindestens bis 2029

  • Die Finanzierung der BEG soll bis mindestens 2029 gesichert werden

Bis wann muss was berücksichtigt werden?

Bis vor 1. Juli 2026: Gesetz soll in Kraft treten

  • Politischer Fahrplan: Kabinettsbeschluss „bis Ostern“, Bundestagsbefassung im Frühjahr, Inkrafttreten vor dem 01.07.2026

  • Handlungsempfehlung: Laufende Projekte/Angebotsanfragen so strukturieren, dass bei Gesetzeswechsel keine Beschlüsse „ins Leere“ laufen (z. B. Beschlussvarianten/Alternativen, Kostendeckel, Fördervorbehalt).

Ab 2028: Grüngas-/Grünölquote startet (bis zu 1%)

  • Quote gilt auf Lieferkette/Inverkehrbringer-Ebene; soll hochlaufen und bis 2030 u. a. CO₂-Einsparung bringen.

  • Handlungsempfehlung: Bei Gas-/Ölversorgung künftig Tarife/Vertragsunterlagen darauf prüfen, wie Quote/Bio-Anteile nachgewiesen werden (Stichwort: bilanziell/„Book-and-Claim“ ist als Logik genannt). 

Ab 1. Januar 2029: Bio-Treppe wird Pflicht für neue Öl-/Gasheizungen

  • Start 10% klimafreundlicher Anteil; weiterer Pfad bis 2040

  • Handlungsempfehlung: Wer nach 2026 noch Öl/Gas neu einbaut, muss ab 2029 bio-anteilige Brennstofftarife einplanen (Kosten/Verfügbarkeit). 

2030: Evaluierung, mögliches Nachsteuern

  • Wenn der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, ist Nachsteuerung angekündigt

  • Handlungsempfehlung: Bei langfristigen Heizstrategien (insb. WEG) Flexibilität einbauen (z. B. hybride Optionen, Anschlussfähigkeit an Wärmenetze, Sanierungsfahrplan/Etappen).

Bis Ende 2029: Effizienzklassen werden harmonisiert

  • Nationale Gebäudeeffizienzklassen sollen bis Ende 2029 an EU-Vorgaben harmonisiert werden

 

Das Infopapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier. 

Die Eckpunkte des Gebäudemonernisierungsgesetzes finden Sier hier. 

Die FAQ zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier. 

 

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