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Bundesregierung senkt Netzentgelte – Entlastung von Haushalten und Unternehmen

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2026 umfangreiche Entlastungen bei den Energiekosten beschlossen. Herzstück der Maßnahmen ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) an die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW. Damit sollen die Netzentgelte, die einen erheblichen Anteil an den Stromkosten ausmachen, deutlich gesenkt werden. Die Netzbetreiber müssen den Zuschuss in ihre Kalkulation einbeziehen, sodass die Kostendämpfung über die Stromlieferanten direkt bei den Kundinnen und Kunden ankommt.

Für private Haushalte bedeutet dies eine konkrete Entlastung. Ein Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr kann 2026 mit einer Kostenersparnis von etwa 100 Euro rechnen. In Kombination mit der beschlossenen Abschaffung der Gasspeicherumlage ergibt sich für viele Haushalte eine zusätzliche Entlastung von bis zu 150 Euro jährlich. Der genaue Betrag hängt von individuellen Faktoren ab, wie Verbrauchsprofil, Gebäudedämmung oder Einsatz stromintensiver Geräte wie Wärmepumpen.

Die Wirtschaft profitiert gleich doppelt. Neben den niedrigeren Netzentgelten wird der bisher befristete EU-Mindeststeuersatz für Strom im produzierenden Gewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft verstetigt. Rund 600.000 Unternehmen – vom Handwerksbetrieb bis zur energieintensiven Industrie – sollen damit gestärkt werden. Die dauerhafte Stromsteuersenkung beläuft sich auf etwa drei Milliarden Euro pro Jahr und soll verhindern, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch steigende Energiekosten beeinträchtigt wird.

Insgesamt summieren sich die Entlastungen 2026 auf rund 10 Milliarden Euro – zusätzlich zu den bereits bestehenden 17 Milliarden Euro aus der Übernahme der früheren EEG-Umlage. Damit setzt die Bundesregierung gezielt auf eine Senkung der Energiekosten, um Konjunktur und Beschäftigung zu stützen. Unklar bleibt allerdings die Perspektive über 2026 hinaus. Der Bundeszuschuss für Netzentgelte ist bisher nur für ein Jahr vorgesehen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass weitere Maßnahmen geprüft werden, um mittel- und langfristig eine bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Eine Senkung der Stromsteuer auch für private Haushalte ist derzeit nicht beschlossen und hängt von den finanziellen Spielräumen im Bundeshaushalt ab.

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VDIV Deutschland veröffentlicht Branchenbarometer 2025: Immobilienverwaltungen zwischen Wachstum, Transformation und Fachkräftemangel

Mit einem prognostizierten Umsatzplus von durchschnittlich 7,8 Prozent erwarten die Verwaltungen bis Ende 2025 eine positive Entwicklung. Während kleinere Verwaltungen ihr Wachstum vor allem über Bestandszuwächse und Vergütungsanpassungen erzielen, setzen größere Unternehmen verstärkt auf Effizienzsteigerung – etwa durch Digitalisierung, Skaleneffekte und Prozessoptimierung – und den Ausbau von Sonderleistungen. Dabei steht die Verbesserung der Rentabilität und die Entlastung vom administrativen Aufwand im Vordergrund. Für 2025 planen WEG-Verwaltungen durchschnittlich Preisanpassungen von rund 12 Prozent, bei kleinen Objekten bis zu 17 Prozent. Ausschlaggebend sind dabei steigende Personalkosten, neue gesetzliche Anforderungen sowie der erhebliche Mehraufwand durch Einführung und Umsetzung digitaler Prozesse.

Bleibt eine betriebswirtschaftlich notwendige Vergütung aus, hat das spürbare Folgen: 57 Prozent der befragten Verwaltungen trennen sich bereits von Mandaten, die nicht den eigenen Rentabilitätsanforderungen entsprechen, 63 Prozent zudem von besonders zeitaufwändigen Objekten, die weiteres Wachstum verhindern. Knapp 14 Prozent nehmen überhaupt keine neuen Mandate mehr an, bei Kleinstverwaltungen sogar mehr als jedes fünfte Unternehmen. Gerade kleinere Eigentümergemeinschaften spüren dabei die Folgen und finden zunehmend keine Verwaltung mehr.  Damit steigt die Zahl verwalterloser Gemeinschaften weiter, was mit erheblichen Risiken für den Werterhalt der Immobilien und fehlender Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, aufgrund von Unkenntnis bei den Eigentümern einhergeht.

Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Fachkräftemangel: Bereits 70 Prozent der Verwaltungen berichten von Überlastung, ein Drittel davon in starkem Ausmaß, da offene Stellen häufig unbesetzt bleiben. Insbesondere große Verwaltungen kämpfen mit Engpässen. Interne Umstrukturierungen bringen bislang kaum Entlastung – der Hochlastmodus für die Mitarbeitenden ist vielerorts längst zum Normalzustand geworden.

Verstärkt sind Unternehmen dabei auf der Suche nach digitalen Lösungen. 2025 fließen dabei mehr als 8 Prozent des Umsatzes in IT, wobei ERP-Systeme die größte Investition darstellen. Vor allem große Verwaltungen begleiten den Wandel: Knapp 80 Prozent intensivieren hohe finanzielle Mittel in Automatisierungsprozesse, wobei die Integration von KI ganz oben auf der Agenda steht. Bereits heute nutzen rund ein Fünftel der Verwaltungen entsprechende Tools, ein weiteres Drittel der Unternehmen bereiten zudem die Einführung vor.

Die Eigentümerversammlung steht hier exemplarisch für den digitalen Aufbruch der Branche: War sie bislang überwiegend an Präsenz- und Hybridformate gebunden, wird in 2025 verstärkt auf rein virtuelle Formate gesetzt. Diese sichern eine schnelle Beschlussfähigkeit, erhöhen die Flexibilität, entlasten das Personal und schaffen Spielräume für moderne Arbeitszeitmodelle. Gleichzeitig erhöhen sie die Partizipation der Eigentümer, da diese nun zahlreicher an den Versammlungen teilnehmen. 

„Eigentümergemeinschaften müssen zur Kenntnis nehmen, dass es schwieriger wird eine professionelle Verwaltung zu finden. Die Ausgabenlast bei den Unternehmen hat deutlich zugenommen. War es früher noch opportun, auch Gemeinschaften zu verwalten, die keinen Ertrag generierten, so ist dies heute ausgeschlossen. Die Profitabilität entscheidet über die Zukunft der Unternehmen. Folgerichtig wird der Verwaltungsbestand optimiert und die Vergütung angepasst. Nur so lassen sich auch Qualität und Service für die Eigentümergemeinschaften sicherstellen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

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