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Regierung prüft neue Grenzen für die Heizungsförderung

Derzeit können private Eigentümerinnen und Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung über die KfW Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Hinzukommen können unter anderem ein Klimageschwindigkeitsbonus, ein Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro sowie ein Effizienzbonus. Insgesamt ist die Zuschussförderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Bei Einfamilienhäusern sind in der Regel bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten anrechenbar, sodass der maximale Zuschuss 21.000 Euro beträgt.

Diskutiert wird nun offenbar, die Förderung insgesamt an eine Einkommensgrenze zu koppeln. Im Raum steht eine Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Haushalte oberhalb dieser Schwelle könnten demnach künftig keinen direkten Zuschuss mehr erhalten. Stattdessen wird über steuerliche Entlastungen nachgedacht, mit denen ein Teil der Kosten über mehrere Jahre geltend gemacht werden könnte.

Die Branche warnt vor einer erneuten Änderung der Förderbedingungen. Gerade beim Heizungstausch sind lange Planungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse üblich. Für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen ist deshalb entscheidend, dass Förderzusagen verlässlich bleiben und die Bedingungen nicht kurzfristig verändert werden. Andernfalls drohen Kaufzurückhaltung, verschobene Investitionen und zusätzliche Unsicherheit in ohnehin komplexen Sanierungsentscheidungen.

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Gewerbeflächen zu Wohnungen: Bund startet neue Förderung

Gefördert wird der Umbau beheizter Nichtwohngebäude oder entsprechender Gebäudeteile, wenn dadurch mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro je neu entstehender Wohnung. Bei mehreren Wohneinheiten ist die Förderung grundsätzlich auf insgesamt 300.000 Euro begrenzt. Für das Jahr 2026 stehen nach Angaben des Bundesbauministeriums 300 Mio. Euro zur Verfügung.

An die Förderung sind energetische Anforderungen geknüpft. Die neu geschaffenen Wohnungen müssen grundsätzlich mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreichen. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt der Standard EH Denkmal EE. Kosten der energetischen Sanierung selbst zählen allerdings nicht zu den förderfähigen Ausgaben des Programms, können aber grundsätzlich mit anderen Förderangeboten kombiniert werden.

Wichtig für die Praxis: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen können dagegen bereits vorab in Anspruch genommen werden. Zudem ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden.

Das Programm kann ein sinnvoller Baustein sein, um ungenutzte Flächen im Bestand zu aktivieren und zusätzlichen Wohnraum ressourcenschonend zu schaffen. Gerade in Innenstädten und gemischt genutzten Quartieren eröffnet die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen neue Möglichkeiten. Entscheidend bleibt jedoch, dass baurechtliche Fragen, Wirtschaftlichkeit, energetische Anforderungen und spätere Nutzung frühzeitig gemeinsam geprüft werden.

Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gewerbe-zu-wohnen-2419270 

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