Steuerliche Anreize für neu errichtete Wohngebäude

Geywitz will ab dem kommenden Jahr und befristet bis Ende 2030 eine befristete AfA einführen. Es sollen in den ersten vier Jahren je sieben Prozent und in den folgenden vier Jahren je fünf Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können. „Die zeitlich befristete degressive AfA wäre ein wichtiger Beitrag, die Bauwirtschaft zu stabilisieren und damit mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Sie sollte daher Teil des Wachstumschancengesetzes werden“, erklärte die Ministerin. Wenn die deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs kommen wolle, gehe das nur mit einer starken Baukonjunktur. Diesen Vorstoß bewerten der VDIV Deutschland und weitere Branchenverbände in einem Brief an die Ministerin und ihre Amtskollegen Christian Lindner (FDP) und Robert Habeck (Grüne) als „einen dringend notwendigen, mit dem Blick auf den bezahlbaren Wohnraum jedoch nicht ausreichenden Schritt.“ Für Selbstnutzer und Wohnungsunternehmen, die diese in Aussicht gestellten Abschreibungen nicht nutzen können, müsse es eine gleichwertige Investitionszulagenregelung geben.

Darüber hinaus fordern die Verbände eine Ausweitung der seit 1. Januar 2023 und zeitlich befristet bis 2026 geltenden Sonderabschreibung für Herstellungskosten, die beim Neubau von Mietwohnungen mit dem energetischen Standard „Effizienzhaus 40/Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (EH40/QNG) anfallen, auf alle Mietwohnungsneubauten. Nach § 7 b Einkommensteuergesetz (EStG) dürfen innerhalb von vier Jahren fünf Prozent der Kosten abgesetzt werden. Dabei gilt eine Obergrenze der Herstellungskosten von 4.800 Euro. Maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter können steuerlich geltend gemacht werden.

Die Verbände appellieren außerdem an die Minister, die Abschreibungsdauer für aktivierungspflichte Klimainvestitionen im Gebäudebereich auf fünf bis zehn Jahre zu verkürzen. „Unsere Forderungen sind auch wichtig vor dem Hintergrund der dramatisch einbrechenden Auftragseingänge im Baugewerbe. Um die Ziele des Koalitionsvertrages erfüllen zu können, bräuchten wir ein deutliches Hochlaufen der Beschäftigten im Wohnungsbau. Durch die aktuellen Rahmenbedingungen und die Regulatorik passiert aber genau das Gegenteil“, heißt es in dem Brief. „Es ist höchste Zeit, dem auch durch steuerliche Maßnahmen entgegenzuwirken!“

Das Wachstumschancengesetz soll am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht diverse Steueränderungen vor, die Unternehmen entlasten soll (wir haben berichtet).

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