Senkung der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer wird diskutiert

Entsprechende Vorschläge hat Lindner den Bundesländern in einem Diskussionspapier unterbreitet. Danach könnten die Länder einen ermäßigten Steuersatz für den unmittelbaren Erwerb eines Grundstücks durch eine oder mehrere natürliche Personen einführen, die das Grundstück zu eigenen Wohnzwecken nutzen wollen. Weitere Einschränkungen beispielsweise des Erwerberkreises seitens der Länder wären möglich. Die Regierungsfraktionen hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, den Ländern eine „flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag zu ermöglichen“. Dafür ist jedoch die Zustimmung der Länder erforderlich. Seit der Föderalismusreform I in 2006 können sie die Höhe der Abgabe selbst festlegen. Bis auf Bayern haben alle Länder die Grunderwerbsteuer seither – teils mehrfach – erhöht. Sie macht heute zwischen 3,5 (Bayern) und 6,5 Prozent (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen) des Kaufpreises aus und ist damit einer der größten Posten bei den Kaufnebenkosten. Laut Bundesfinanzministerium betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer im vergangenen Jahr 17,12 Milliarden Euro. Sie haben sich seit 2006 mehr als verdreifacht. Die Reduzierung der Grunderwerbsteuer ist seit Jahren im Gespräch. Sowohl die Immobilienwirtschaft als auch Wirtschaftswissenschaftler sehen darin eine Chance, den Eigentumserwerb und die Wohnungsbautätigkeit anzukurbeln.

Stärkere Besteuerung durch Share-Deals

In seinem Diskussionspapier an die Länder empfiehlt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die missbräuchliche Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Immobilieninvestoren mittels sogenannter Share Deals zu unterbinden. Reduzierte Einnahmen der Länder durch die Senkung der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer könnten so gegenfinanziert werden.

Seit 2021 gilt: Wenn innerhalb von 10 Jahren 90 Prozent der Anteile einer Immobilie oder mehr auf Neugesellschafter übertragen werden, wird die Grunderwerbsteuer fällig. Diese Regelung wird von Investoren gerne genutzt, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Sie kaufen zunächst nur einen Teil und überlassen den Rest vorübergehend Strohleuten. Das will der Bundesfinanzminister nun ändern: Wenn sich Käufer einer Immobilie dabei abstimmen, sollen sie künftig als Einheit betrachtet werden und damit Grunderwerbsteuer zahlen. Lindner macht damit einen Vorstoß umzusetzen, was im Koalitionsvertrag verankert ist: „Zur Gegenfinanzierung [der flexibleren Gestaltung der Grunderwerbsteuer – a. d. R.] nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).“

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular