Nachholbedarf beim Ausbau der Ladeinfrastruktur in MFH und Nichtwohngebäuden

Bis 2030 sollen auf Deutschlands Straßen 15 Millionen Elektrofahrzeuge rollen, so das ambitionierte Ziel der Bundesregierung. Das lässt sich nur erreichen, wenn auch die rund 3,5 Millionen Mehrfamilienhäuser und rund zwei Millionen relevanten Nichtwohngebäude über die entsprechende Ladeinfrastruktur und ausreichend belastbare Stromnetze verfügen. Die Wissenschaftler haben untersucht, wie groß das Ladeinfrastruktur-Potenzial in den beiden Gebäudegruppen ist, welcher Ladebedarf künftig besteht und inwiefern die Stromverteilnetze diesen decken können.

Laut Studie sollte für jedes fünfte Elektroauto in einem Mehrparteienwohnhaus ein reihum nutzbarer Anschluss vorhanden sein. Die Autoren gehen von rund 1,6 Millionen privaten E-Fahrzeugen und E-Dienstwagen in MFH mit privaten Stellplätzen aus. Da jedoch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) lediglich bei größeren Renovierungen sowie bei Neubauten die Errichtung von Ladeinfrastruktur vorschreibt, rechnen die Wissenschaftler mit weniger als einer Million Ladepunkten bis 2030 in Mehrfamilienhäusern. „Es wird also eine relevante Lücke zwischen Infrastrukturausbau und -bedarf entstehen, wenn der Ausbau nur nach den gesetzlichen Mindestvorgaben erfolgt“, so ihre Schlussfolgerung. „Aufgrund der geringen Sanierungsrate in Deutschland reichen auch ambitioniertere Vorgaben in einer möglichen GEIG-Novelle nicht aus, diese Lücke zu schließen.“

In Nichtwohngebäuden dürfte laut Studie der Bedarf an Ladepunkten mit 10 Prozent deutlich geringer sein, da zahlreiche E-Fahrzeuge künftig vorrangig zuhause geladen und Ladepunkte zumindest teilweise nach erfolgtem Ladevorgang wieder freigegeben werden. Denn in drei Viertel der Mehrfamilienhäuser fehlen eigene Stellplätze, was bedeutet, dass viele Bewohner dauerhaft auf externe Lademöglichkeiten angewiesen sind, sei es am Arbeitsplatz, beim Einkaufen oder in Freizeiteinrichtungen. Die Nutzung Verlassen öffentlicher Ladestationen in der Regel mit geringerer Zuverlässigkeit, weniger Komfort und höheren Kosten verbunden ist. Eine ambitionierte Ausgestaltung der gesetzlichen Mindestmengen an Ladeinfrastruktur in Nichtwohngebäuden könnte nach Einschätzung der Autoren die Lücke bei Mehrfamilienhäusern füllen.

Hintergrund der Untersuchung ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das im Zuge der Novellierung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) überarbeitet werden wird.

Die Studie „Potenziale von Stellplätzen an Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Bereitstellung privater Ladeinfrastruktur“ steht hier zum Download zur Verfügung.

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