Hamburg erlässt Verordnung zur Mietpreisbremse neu

Der Hamburger Senat hat die Mietpreisbremse, die seit 2015 in der Hansestadt gilt, neu erlassen. Die Hansestadt reagierte damit auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, dass die Bremse im Juni auf Grund eines formellen Fehlers für unwirksam erklärte.

Mit dem Neuerlass will der Hamburger Senat Rechtssicherheit für künftige Mietverträge schaffen. Im Juni 2018 erklärte das Landgericht die Verordnung für unwirksam, weil es an einer ordnungsgemäßen Begründung fehlte. Nach Auffassung des Gerichts war die Bremse daher von ihrer Einführung am 1. Juli 2015 zumindest bis August 2015 nicht ordnungsgemäß in Kraft. Der Neuerlass soll in Kürze samt Begründung im Gesetz- und Verordnungsblatt der Hansestadt veröffentlicht werden. Die Geltungsdauer der Bremse bleibt davon unberührt.

Auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war Thema im Hamburger Senat. Sie beträgt weiterhin 15 Prozent in drei Jahren. Eine entsprechende Verordnung, die bis August 2023 gilt, wurde jüngst beschlossen. Bereits seit 2013 gilt in Hamburg eine reduzierte Kappungsgrenze.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular