Fristverlängerung für Ladesäulenbetreiber

Anfang April 2019 liefen die Übergangsregelungen beim Mess- und Eichrecht für E-Ladestationen aus. Bis dahin sollten eigentlich alle Ladesäulen mit Messsystemen ausgestattet sein, die die Kosten für den Ladevorgang transparent machen. Viele Betreiber haben allerdings Probleme bei der fristgerechten Umsetzung. Die Bundesregierung räumt deshalb Ladesäulenbetreibern eine Verlängerung für die technische Umrüstung ein.

Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bundnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag (19/9187) geht hervor, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesverkehrsministerium sowie die Landeseichbehörden und Ladesäulenhersteller bereits im Januar auf Übergangsregelungen für Ladesäulenbetreiber geeinigt haben. So wird den Betreibern mehr Zeit eingeräumt, ihre Ladestellen technisch umzurüsten. Dadurch wird verhindert, dass möglicherweise tausende Ladestationen zum 31. März 2019 hätten stillgelegt werden müssen, weil sie nicht den erforderlichen Eichnormen entsprechen.

Die Einigung sieht vor, dass von einer einheitlich für alle Betreiber geltenden Frist abgesehen wird. Vielmehr soll jeder Anbieter für seine noch nicht mess- und eichrechtskonformen Ladestellen einen Nachrüstplan vorlegen. Von der jeweiligen Landeseichbehörde erhält er dann einen individuellen Bescheid, der den Nachrüstplan bestätigt, und eine Frist, bis wann die Umrüstung auf den neuen Standard zu erfolgen hat. Die Bundesregierung erklärt in der Antwort an die Grünen, dass gemeinsam mit der Branche eine Lösung gefunden worden sei, mit der „die Hersteller von Ladesäulen rasch Rechtssicherheit erhalten und zum anderen die Verbraucherinnen und Verbraucher das notwendige Vertrauen in eine leistungsstarke Ladeinfrastruktur und deren weiteren schnellen Ausbau haben können.”

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