EU-Energierat einigt sich auf Gebäuderichtlinie

Die Einigung der Energieminister bleibt damit an mehreren Punkten hinter den Empfehlungen der EU-Kommission zurück. Diese hatte vorgeschlagen, dass besonders schlecht gedämmte Gebäude bis 2030 modernisiert werden müssen. Stattdessen sollen Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von bestehenden Wohngebäuden – also eine maximale Primärenergiemenge, die Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen dürfen – festgelegt werden. Grundlage dafür soll ein nationaler Plan sein, der auf das Nullemissionsziel in 2050 ausgerichtet ist. Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz sollen also Sanierungen anstoßen und so den nationalen Gebäudebestand verbessern. Die Fortschritte der Mitgliedsstaaten sollen 2033 und 2040 kontrolliert werden. Für bestehende Nichtwohngebäude sollen maximale Schwellenwerte für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt werden.

Auch die Kommissionspläne für öffentliche Gebäude wurden abgeschwächt: Sie müssen nach dem Willen des EU-Rates nicht 2027, sondern erst 2028 emissionsfrei sein.

Die Einigung des Rates beinhaltet auch Solarpflichten. Bis Ende 2026 müssen Solaranlagen auf neuen öffentlichen Gebäuden und neuen Nichtwohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern, bis Ende 2027 auf bestehenden öffentlichen und bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 400 Quadratmetern und bis Ende 2029 auf allen neuen Wohngebäuden installiert werden.  

Über die Einigung der Energieminister verhandelt nun das Europäische Parlament. Der endgültige Text muss von Rat und Parlament förmlich angenommen werden.      

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