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Immobilienverwaltung des Jahres 2026: Jetzt noch bis zum 15. Juli bewerben

Gesucht werden Unternehmen, die über das Tagesgeschäft hinausdenken und echten Mehrwert für Eigentümer, Mieter und Gesellschaft schaffen – etwa durch nachhaltige Quartiersentwicklung, soziale oder gemeinschaftsfördernde Projekte, innovative Mobilitätslösungen, moderne Energiekonzepte oder digitale und organisatorische Innovationen.

Erstmals wird 2026 zusätzlich der Titel „Newcomer des Jahres“ vergeben. Die neue Sonderkategorie richtet sich an junge Immobilienverwaltungen, die höchstens seit drei Jahren am Markt sind – unabhängig von Unternehmensgröße oder Portfolio. Ausgezeichnet werden frische Ideen, Gründergeist und neue Wege in der täglichen Verwaltungsarbeit.

Teilnehmen können Immobilienverwaltungen mit Sitz in Deutschland, die in der WEG- oder Mietverwaltung tätig sind. Für die Bewerbung erforderlich sind eine kurze Vorstellung des Unternehmens, die Darstellung der Motivation sowie die Beschreibung der Strategie und ihrer Umsetzung. Bewerbungen in der Kategorie „Newcomer des Jahres“ müssen zusätzlich einen Nachweis über den Zeitpunkt der Unternehmensgründung enthalten.

Bewerbungen können noch bis zum 15. Juli 2026 eingereicht werden. Alle Infos dazu finden Sie hier: https://vdiv.de/immobilienverwaltung/immobilienverwaltung-des-jahres

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BGH-Urteil zur Verwalterprovision: Verträge jetzt prüfen

Für betroffene Immobilienverwaltungen kann die Entscheidung erhebliche praktische und wirtschaftliche Folgen haben. Bestehende Verwalterverträge, Vergütungsregelungen und Abrechnungsmodelle sollten daher zeitnah überprüft werden. Zugleich zeigt das Urteil, welche alternativen Vergütungsmodelle künftig rechtssicher in Betracht kommen können – etwa transparente Pauschal- oder Aufwandsvergütungen für gesondert vereinbarte Leistungen.

Der VDIV Deutschland stellt hierzu eine Handlungsempfehlung mit ausführlicher rechtlicher Einordnung, ersten Praxishinweisen und konkreten nächsten Schritten bereit. Die Publikation steht Mitgliedern der VDIV-Landesverbände kostenfrei zur Verfügung und kann unter vdiv.de/publikationen abgerufen oder über die Landesverbände bezogen werden. Nichtmitglieder können die Handlungsempfehlung gegen Gebühr erwerben.

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