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Negative Strompreise zeigen Flexibilitätslücken im Energiesystem

Negative Preise entstehen, wenn sehr viel Strom auf eine zu geringe Nachfrage trifft. Besonders häufig geschieht das an sonnigen Mittagsstunden, Wochenenden oder Feiertagen, wenn Photovoltaikanlagen viel Strom erzeugen, der Verbrauch aber vergleichsweise niedrig ist. Fehlen ausreichend Speicher, flexible Verbraucher und intelligente Steuerung, kann das Überangebot nicht sinnvoll aufgenommen werden. Der Börsenpreis fällt dann ins Minus.

Für Verbraucher bedeutet das allerdings nicht automatisch kostenlosen Strom. Der negative Preis entsteht zunächst am Großhandelsmarkt. In klassischen Haushaltsstromtarifen kommt dieser Effekt in der Regel kaum direkt an, weil Endkundenpreise neben dem Börsenpreis auch Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Vertriebskosten enthalten. Profitieren können vor allem Haushalte mit dynamischen Stromtarifen, intelligentem Messsystem und steuerbaren Verbrauchern, etwa Wärmepumpe, Batteriespeicher oder Elektroauto. Entscheidend ist, ob Stromverbrauch tatsächlich in günstige Zeitfenster verlagert werden kann.

Für das Energiesystem sind negative Preise ein Weckruf. Der Ausbau erneuerbarer Energien schreitet voran, Flexibilität, Speicher und steuerbare Lasten halten damit aber noch nicht ausreichend Schritt. Gerade für Gebäude, Quartiere und Wohnungseigentümergemeinschaften wird deshalb die Frage wichtiger, wie Stromerzeugung, Verbrauch, Ladeinfrastruktur und Speicher künftig besser zusammenspielen können.

Auch für das Fördersystem sind negative Preise relevant. Je nach Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße entfällt bei bestimmten Anlagen in Zeiten negativer Strompreise die Vergütung oder Marktprämie. In bestimmten Fällen werden diese Zeiten jedoch an den regulären Vergütungszeitraum angehängt. Damit sinkt die Zahlung in der jeweiligen Stunde, die Förderlast wird aber teilweise in die Zukunft verschoben.

Das zunehmende Auftreten negativer Strompreise macht deutlich: Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien muss stärker mit Netzausbau, Speicherlösungen, intelligenten Messsystemen und flexiblen Verbrauchsmodellen verbunden werden. Ohne mehr Flexibilität drohen Marktverwerfungen, zusätzliche Kosten und neue Unsicherheiten für Erzeuger, Verbraucher und Gebäudeeigentümer.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen:https://1komma5.com/de/magazin/news/negative-strompreise-2026-auf-dem-weg-zum-neuen-rekord/ 

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Regierung prüft neue Grenzen für die Heizungsförderung

Derzeit können private Eigentümerinnen und Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung über die KfW Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Hinzukommen können unter anderem ein Klimageschwindigkeitsbonus, ein Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro sowie ein Effizienzbonus. Insgesamt ist die Zuschussförderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Bei Einfamilienhäusern sind in der Regel bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten anrechenbar, sodass der maximale Zuschuss 21.000 Euro beträgt.

Diskutiert wird nun offenbar, die Förderung insgesamt an eine Einkommensgrenze zu koppeln. Im Raum steht eine Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Haushalte oberhalb dieser Schwelle könnten demnach künftig keinen direkten Zuschuss mehr erhalten. Stattdessen wird über steuerliche Entlastungen nachgedacht, mit denen ein Teil der Kosten über mehrere Jahre geltend gemacht werden könnte.

Die Branche warnt vor einer erneuten Änderung der Förderbedingungen. Gerade beim Heizungstausch sind lange Planungs-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse üblich. Für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen ist deshalb entscheidend, dass Förderzusagen verlässlich bleiben und die Bedingungen nicht kurzfristig verändert werden. Andernfalls drohen Kaufzurückhaltung, verschobene Investitionen und zusätzliche Unsicherheit in ohnehin komplexen Sanierungsentscheidungen.

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