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Neue Folge des VDIV-Podcast: Unternehmensnachfolge leicht gemacht

Die dritte Folge von „Zur Sache! VDIV-Klartext mit Martin Kaßler“ widmet sich deshalb der Unternehmensnachfolge und dem Unternehmensverkauf in der Immobilienverwaltung. Im Mittelpunkt stehen praktische Fragen, die viele Inhaber früher oder später beschäftigen: Kommt eine familieninterne Nachfolge infrage? Gibt es geeignete Personen im Unternehmen? Ist ein Management Buyout möglich? Oder ist der Verkauf an einen Wettbewerber, Investor oder externen Nachfolger die realistische Lösung?

Als profunden Gesprächsgast konnte Michael Winzer gewonnen werden. Er ist ausgebildeter Immobilienkaufmann und studierter Immobilienökonom mit über 37 Jahren Branchenerfahrung. Nach Stationen als WEG-Verwalter, Abteilungs- und Personalleiter übernahm er 2013 im Rahmen eines Management-Buyouts die Bayerische Immobilien Management GmbH als Geschäftsführer, die er bis zum Verkauf 2022 an die Deutsche Hausverwaltung Plus GmbH auf 70 Mitarbeiter und knapp 20.000 Einheiten ausbaute. Seit 2024 ist er in Personalunion zusätzlich als Geschäftsführer in der DHVPlus verantwortlich für Personal, Digitalisierung und Operations. Ab August 2026 wird er als selbständiger freier Berater im Bereich Unternehmensnachfolge und Verkauf tätig sein.

Die Folge macht deutlich: Nachfolge ist kein Thema für die letzte Phase der unternehmerischen Tätigkeit, sondern sollte frühzeitig vorbereitet werden. Entscheidend sind unter anderem belastbare Unternehmenszahlen, eine klare Struktur der Verwaltungsbestände, Vertragslaufzeiten, digitale Prozesse, Personalstruktur und die wirtschaftliche Ertragskraft. Auch der Unternehmenswert wird heute differenzierter betrachtet als früher. Nicht allein der Umsatz ist maßgeblich, sondern insbesondere die nachhaltige Ertragskraft, häufig gemessen am EBITDA.

Zudem zeigt das Gespräch, wie wichtig professionelle Begleitung sein kann. Wer sein Unternehmen übergeben oder verkaufen will, muss rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und emotionale Fragen zusammenbringen. Gerade in der Immobilienverwaltung geht es nicht nur um Zahlen, sondern auch um Vertrauen, Verantwortung und Kontinuität gegenüber Eigentümern, Beiräten, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.

Folge 3 des VDIV-Podcast bietet praxisnahe Einblicke für alle, die sich mit Nachfolge, Verkauf oder strategischer Weiterentwicklung ihres Verwaltungsunternehmens beschäftigen. Zum Podcast geht es hier: https://vdiv.de/podcast 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bundestag erhält Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter

Ursprünglich war vorgesehen, die Weiterbildungspflicht ersatzlos zu streichen. Aus Sicht des VDIV hätte dies einen erheblichen Rückschritt für Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und Qualität in der Immobilienverwaltung bedeutet. Wohnimmobilienverwalter verantworten deutschlandweit Vermögenswerte in Billionenhöhe und damit die Altersvorsorge sowie das Zuhause von rund 15 Millionen Menschen, die in rund 10 Millionen Eigentumswohnungen leben.

„Bürokratierückbau bedeutet, den Aktenkeller aufzuräumen. Er bedeutet nicht, eine tragende Wand aus dem Haus zu reißen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Genau diese tragende Wand wäre die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter gewesen. Der Bundestag hat im Gegensatz zum Bundeswirtschaftsministerium erkannt, dass fachliche Mindeststandards kein überflüssiger Papierkram sind, sondern Qualität, Verbraucherschutz und Rechtssicherheit abbilden.“

Die Entscheidung ist auch deshalb bedeutsam, weil Wohnimmobilienverwaltungen dauerhaft treuhänderische Verantwortung tragen und rechtsnahe Dienstleistungen von erheblicher praktischer Bedeutung erbringen. Dazu gehören Abrechnungen, Beschlussumsetzungen, Instandhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierungen und die Begleitung komplexer Eigentümerentscheidungen. Ohne verbindliche Weiterbildung wären höhere Fehlerquoten, steigende Haftungsrisiken, mehr Konflikte in Eigentümergemeinschaften und zusätzliche Kosten für Verbraucher zu erwarten gewesen.

„Treuhänderisch tätige Wohnimmobilienverwaltungen haben eine hohe Verantwortung. Dazu gehört die praktische Umsetzung von weit mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen. Zudem gehören Verwaltungen zu den wenigen Berufsgruppen, die nach § 5 RDG Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen dürfen. Das setzt aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stützt eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Wer in diesem Umfeld fachliche Mindeststandards abschaffen will, verkennt die Realität“, so Kaßler.

Gleichzeitig wird Bürokratie dort reduziert, wo sie tatsächlich Aufwand verursacht. Die Weiterbildungspflicht bleibt bestehen, das formalisierte behördliche Erklärungsverfahren über die bisherige Anlage 3 soll dagegen entfallen. Diese Erklärung wurde in der Praxis kaum angefordert. Wohnungseigentümergemeinschaften können entsprechende Nachweise weiterhin verlangen. Zusätzlich wird die Aufbewahrungsfrist für Weiterbildungsnachweise von fünf auf drei Jahre verkürzt.

Der VDIV Deutschland hatte sich seit Bekanntwerden der Pläne konsequent für den Erhalt der Weiterbildungspflicht eingesetzt und auf die praktischen Folgen einer Abschaffung hingewiesen. Die nun bestätigte Korrektur zeigt, dass die Argumente aus der Praxis im parlamentarischen Verfahren angekommen sind. Für die Branche bedeutet die Entscheidung Rückenwind. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist sie ein wichtiges Schutzsignal.

„Das Parlament hat nicht einfach den Abrissplan übernommen, sondern geprüft, welche Bauteile wirklich tragen“, sagt Kaßler. „Dafür gebührt den Abgeordneten Anerkennung. Diese Entscheidung zeigt Weitblick und ein realistisches Verständnis dafür, welche Verantwortung Wohnimmobilienverwaltungen heute tragen.“

Der Beschluss macht deutlich: Bürokratieabbau muss zwischen unnötigem Formularaufwand und fachlicher Verantwortung unterscheiden. Entlastung ist richtig, wo sie tatsächlichen Verwaltungsaufwand reduziert. Sie wird falsch, wenn sie bewährte Schutzmechanismen beseitigt. Der Bundestag hat diese Linie gezogen und damit Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der professionellen Immobilienverwaltung gestärkt.

Hingegen wird die Weiterbildungspflicht für Makler abgeschafft. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: „Bei der Maklertätigkeit steht demgegenüber typischerweise die punktuelle Vermittlung im Vordergrund. Eine fortlaufende treuhänderische Vermögensverwaltung und vergleichbare Dauerpflichten bestehen regelmäßig nicht. Vor diesem Hintergrund kann die Pflicht nur dort entfallen, ohne den Qualitätsstandard der Verwaltung zu schwächen.“

Die Pressemitteilungen des VDIV Deutschland zu diesem Thema lesen Sie hier: https://vdiv.de/presse/details/bundestag-korrigiert-buerokratierueckbaugesetz-weiterbildungspflicht-fuer-immobilienverwalter-bleibt-erhalten und hier: https://vdiv.de/presse/details/bundestag-erhaelt-weiterbildungspflicht-ein-klares-signal-fuer-qualitaet-verbraucherschutz-und-professionelle-immobilienverwaltung 

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