Berliner Mieterverein will höhere Hürden bei Eigenbedarfskündigung

Der Berliner Mieterverein fordert von der Bundesregierung, bei der für dieses Jahr angekündigten Mietrechtsänderung auch den Kündigungsschutz für Mieter zu stärken. Wer älter als 70 Jahre, schwer erkrankt oder mehr als 20 Jahre Mieter einer Wohnung ist, soll nach Vorstellung des Mietervereins nicht mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden können.

Laut Berliner Mieterverein seien immer mehr Bewohner der Hauptstadt von Eigenbedarfskündigungen betroffen. Einer der Gründe für die seit Jahren steigende Tendenz liege in der zunehmenden Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf sei nach Ansicht des Mietervereins häufig die Folge einer Wohnungsprivatisierung.

In der Bundeshauptstadt sind in den Jahren 2008 bis 2017 rund 96.000 Wohnungen privatisiert worden. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung hervor (» BT-Drs. 19/10044). Angesichts dieser Zahl und der Tendenz, dass die Umwandlungen in den zurückliegenden Jahren wieder zunehmen, fordert der Berliner Mieterverein mehr Schutz für Mieter vor Kündigung wegen Eigenbedarf. Die Rechtsprechung habe die Möglichkeiten, Eigenbedarf geltend zu machen, erweitert. Grund genug für den Mieterverein, Korrekturen am Mietrecht zu fordern, mit denen das Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf auf Eigentümer, deren Partner und Kinder begrenzt wird. Außerdem wolle man besondere Härtefallgründe für hohes Alter der Mieter und eine lange Mietdauer in § 574 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert haben.

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