Diskussion über zentrales Immobilienregister

Die Abgeordneten begründen ihren Antrag unter anderem damit, dass Einträge ins Grundbuch nicht zentral, sondern bundesweit in mehr als 200 Grundbuchregistern erfasst, zudem nicht vollständig digitalisiert und der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Durch mehr Transparenz bei den Eigentümerstrukturen könnten Geldwäsche verhindert und Spekulationen eingeschränkt werden. Neben der Nennung der Eigentümerschaft sowie sonstiger Nutzungsberechtigter soll das Register auch Angaben zu möglichen Rechtsinhabern, Hypotheken, Grundschulden oder Verpfändungen enthalten.

DIE LINKE erinnert daran, dass auch SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen die Einführung eines Immobilienregisters gefordert hatten. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundbuchverordnung und einen Entwurf für ein Gesetz, das die Überführung von Immobilien nach einer Kranzzeit in kommunales Eigentum regelt, vorzulegen. Die Vorlage wird nun in den zuständigen Ausschüssen diskutiert.

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