Erste Energieausweise laufen aus

Mitte Juli werden die Energieausweise der ersten Generation ungültig. Die Ausweise haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vorzulegen. Ohne gültigen Ausweis drohen hohe Bußgelder.

Dabei ist zu beachten: Die Ausweise dürfen nur von Fachleuten, zum Beispiel Architekten, Energieberatern oder Ingenieuren ausgestellt werden. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis ermittelt den Energieverbrauch auf Basis der vergangenen 36 Monate. Der Bedarfsausweis dagegen erfasst den Zustand des Gebäudes und der Heizung und errechnet daraus den Energiebedarf. Welche Variante die richtige ist, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Gesamtzustand des Gebäudes ab.

Der DDIV rät dazu, die Energieausweise verwalteter Immobilien zu prüfen und ggfs. neue ausstellen zu lassen.

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