Archiv für Juli 2026

Wahnsinn – rund 290 Baunormen und Kostenanstieg von 245 Prozent: Wohngebäude werden immer teurer

Nach Berechnungen der Institute sind die Kosten für den Wohnungsneubau seit dem Jahr 2000 um 245 Prozent gestiegen. Rund ein Fünftel dieser Verteuerung – etwa 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Geschosswohnungsbau – führen die Forscher auf erhöhte Normenstandards und veränderte Regelwerke zurück. Komplexere Vorgaben verursachten nicht nur zusätzlichen Planungs- und Nachweisaufwand, sondern könnten auch das Risiko von Ausführungsfehlern und Bauschäden erhöhen.

ARGE und IFB fordern deshalb einen einfacheren Basisstandard für den Wohnungsbau, eine unabhängige Prüfung der Folgekosten neuer Normen sowie eine zügige gesetzliche Umsetzung des Gebäudetyps E. Als positives Beispiel verweisen sie auf den in Schleswig-Holstein eingeführten Regelstandard „Erleichtertes Bauen“. Dort seien gegenüber der bundesweiten Kostenentwicklung durchschnittliche Einsparungen von 15 Prozent, bei einzelnen Projekten sogar von bis zu 30 Prozent erreicht worden.

Der von der Bundesregierung geplante Gebäudetyp E soll genau hier ansetzen. Er ist keine neue baurechtliche Gebäudeklasse, sondern ein Planungs- und Vertragskonzept. Bauherren, Planer und Bauunternehmen sollen künftig rechtssicher vereinbaren können, auf nicht sicherheitsrelevante Standards und anerkannte Regeln der Technik zu verzichten. Qualität und Gebäudesicherheit sollen davon unberührt bleiben. Der Gebäudetyp E kann sowohl bei Neubauten als auch im Gebäudebestand eingesetzt werden. Der Bund will dazu vor allem das Bauvertragsrecht weiterentwickeln und klarstellen, dass eine vereinbarte Abweichung von nicht zwingenden Standards nicht automatisch einen Baumangel darstellt. Ob der Gebäudetyp E tatsächlich spürbar zur Kostensenkung beiträgt, hängt jedoch von seiner konkreten Ausgestaltung ab.

Die Institute sprechen sich für einen verbindlichen Basisstandard aus, von dem aus zusätzliche Ausstattungs- und Komfortmerkmale ausdrücklich vereinbart werden können. Nur wenn die vertraglichen Regelungen einfach und rechtssicher sind und zugleich Förderprogramme auf kostengünstiges Bauen ausgerichtet werden, kann aus dem politischen Ansatz ein praxistaugliches Instrument für mehr Wohnungsbau werden.

Mehr dazu lesen Sie hier: https://bingk.de/bauforschungsinstitute-fordern-normen-radikalkur/ 

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Zweites Entlastungskabinett bringt weitere Vereinfachungen auf den Weg

Zu den aktuellen Vorhaben gehören digitale Überweisungen und Arztbriefe, Videosprechtermine bei Arbeitsagenturen und Jobcentern, einheitlichere Lkw-Fahrverbote sowie Erleichterungen bei Fortbildungen, Genossenschaftsgründungen und im Strahlenschutzrecht. Reine Elektrofahrzeuge sollen künftig zudem keine zusätzliche Umweltplakette mehr benötigen.

Weitere grundlegende Reformen sind angekündigt: Vollständige Anträge sollen grundsätzlich als genehmigt gelten, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Monaten reagiert. Berichts- und Dokumentationspflichten sollen umfassend überprüft und nur bei nachgewiesener Notwendigkeit fortgeführt werden.

Auch der Gebäudetyp E gehört zur Entlastungsagenda. Durch Änderungen im Bauvertragsrecht soll künftig leichter von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards abgewichen werden können. Ziel ist es, den Wohnungsbau einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Die konkrete gesetzliche Umsetzung steht allerdings noch aus.

Weitere Details finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178 

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