Archiv für Juli 2022

Pelletheizungen: Schadstoffemissionen hängen von Mineralgehalt des Holzes ab

Die Erkenntnisse der Forscher waren vielfältig: Nadelholzpellets verursachen meist deutlich geringere Emissionen als Pellets aus Laubholz. Hohe Feinanteile können sowohl die gasförmigen Emissionen als auch die Staubemissionen erhöhen. Ein hoher Kalium- und Natriumanteil sorgt für höhere Staubbildung. Sehr kurze oder sehr lange Pellets setzen vergleichsweise viele Schadstoffe frei. „Normen und Zertifikate wie ENplus bieten Orientierung zum Qualitätsstandard des Brennstoffes, dennoch sind Schwankungen in der Zusammensetzung der Chargen natürlich“, so das TFZ bei der Vorstellung der Studienergebnisse. „Umso wichtiger ist es, dass die eingesetzte Pelletofentechnik die Schwankungen flexibel auffangen und hin zu einer emissionsarmen Verbrennung anpassen kann.“

Dafür formulierten die Wissenschaftler Empfehlungen an die Ofenhersteller: Der Feinanteil wird reduziert, wenn die Förderschnecke in der Feuerung sollte möglichst wenig Abrieb bei den Brennstoffen erzeugen. Mit einem Temperatursensor im Feuerraum kann die Ofensteuerung die häufig wechselnden Pellet-Schüttdichten besser ausgleichen.

Neben Pelletöfen untersuchte das TFZ auch Pellet-Zentralheizungskessel. Hier war der Einfluss der analysierten Brennstoffparameter im Vergleich zu den Pelletöfen allerdings gering.

Die Diskussion über die Schadstoff-Emissionen von Holzheizungen wird derzeit auf vielen Ebenen geführt. Die Deutsche Umwelthilfe fordert den verpflichtenden Einbau von Feinstaub-Filtern. Die Bundesregierung fördert den Einbau von Biomasseheizungen mit besonders emissionsarmen Kesseln in Wohngebäuden mit dem ‚Innovationsbonus Biomasse‘ in Höhe von fünf Prozent.  

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Neues Mietspiegelrecht in Kraft getreten

Gemeinden, mit mehr als 50.000 Einwohnern, die noch keinen Mietspiegel haben, müssen bis spätestens 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel angefertigt haben. Entscheidet sich die Stadt für einen qualifizierten Mietspiegel, so hat sie bis zum 1. Januar 2024 Zeit.

Vermieter und Mieter müssen künftig an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels mitwirken, indem sie Auskunft zum Mietverhältnis, zur Höhe der Miete, zur Ausstattung und zu sonstigen Merkmalen der Wohnung geben. Wer seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Außerdem dürfen die Behörden nun Daten aus dem Melderegister, aus den Gebäude- und Wohnungszählungen und aus der Verwaltung der Grundsteuer nutzen. Die Datengrundlage wird damit insgesamt stabiler und verlässlicher. In der Vergangenheit basierten die Mietspiegel auf freiwilligen Umfragen.

Neu eingeführt wurden außerdem gesetzliche Mindeststandards für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel, beispielsweise für den Umfang von Stichproben und die Auswahl von Vergleichswohnungen. 

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