Archiv für September 2017

Keine Entspannung in Sicht: Baugenehmigungen weiterhin rückläufig

Von Januar bis Juli wurde der Bau von insgesamt 199.400 Wohnungen genehmigt. Dies sind 6,6 Prozent oder rund 14.200 Objekte weniger als in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016. Gegen diesen Trend lagen die Genehmigungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen leicht im Plus.

Die Anzahl genehmigter Wohnungen in Mehrfamilienhäusern erreichte mit insgesamt 96.300 Wohnungen somit den höchsten Wert für den Zeitraum Januar bis Juli seit 20 Jahren. Zum Vergleich: In den ersten sieben Monaten 1997 wurden insgesamt 135.100 Wohnungen in diesem Segment genehmigt. Auch Eigentumswohnungen verzeichneten ein leichtes Plus. So wurden von Januar bis Juli insgesamt 0,2 Prozent oder 75 mehr Wohnungen errichtet als im Vergleichsjahreszeit 2016. Demgegenüber sanken die Zahlen genehmigter Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Wohnheimen.

Detaillierte Zahlenreihen sind beim Statistischen Bundesamt abrufbar.

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Berliner Landgericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoße. Die ohnehin umstrittene Regelung beschneide demnach die Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Mieter.

Der Fall

Im Berliner Fall klagte die Mieterin gegen ihren Vermieter und verlangte die zu viel gezahlte Miete zurück, da die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als zehn Prozent unter dem verlangten Mietbetrag lag. Auch die Vormieterin der Wohnung zahlte deutlich weniger. Das zuständige Amtsgericht gab der Mieterin zunächst Recht und sprach ihr einen Teil des zu viel gezahlten Geldes zu. Eine Berufung wurde abgewiesen. Das Landgericht Berlin erklärte die Mietpreisbremse im März dieses Jahres daraufhin für verfassungsgemäß (» der DDIV berichtete…). Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ließen die Richter damals nicht zu. Gegen diese Entscheidung legte die Vermieterin Berufung ein, die vom Landgericht Berlin nun zurückgewiesen wurde.

Interessant ist hierbei jedoch die Einschätzung des Gerichts, dass die Mietpreisbremse in das Recht der Mietvertragsparteien, den Mietpreis im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit festzusetzen, eingreife. Die Folge: Je nach Region und Mietspiegel sind Vermieter ungleich betroffen. Die gewählte Bezugsgröße der Miete ist nicht praktikabel, da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass einkommensschwächere Haushalte, die das Gesetz eigentlich schützen möchte, in hochpreisigen Mietmärkten besser gestellt wären als vergleichbare Gruppen in anderen Städten.

Hintergrund

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt, um in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Kosten bei Neuvermietungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent zu deckeln. Die Wirkung des Instruments war jedoch seither umstritten. So kam eine Studie des IW Köln im Frühjahr 2017 zu dem Schluss, das die Bremse versage (» der DDIV berichtete…). Untersucht wurden dabei rund 117.000 Wohnungsinserate des Vermietungsportals ImmobilienScout24. Demnach würde ein Großteil der inserierten Mietwohnungen noch immer über der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten. Das Ergebnis der Studie schlug ein wie eine Bombe. In Folge dessen sprach sich u. a. der Bundesjustizminister Heiko Maas für eine Verschärfung der Bremse ein, um die Wirkung besser zu entfalten. Anders die neu gewählten Regierungen in NRW und Schleswig-Holstein. Sie sprachen sich für eine Abschaffung der Mietpreisbremse aus, da sie offensichtlich nicht so wirke, wie intendiert. Erst kürzlich wurde bekannt, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin mit einer Bundesratsinitiative erneut auf eine Verschärfung hinarbeiten möchte. Der Berliner Vorstoß sieht vor, dass Vermieter die Miete des Vormieters unaufgefordert offen legen müssen und Mieter bereits ab Mietbeginn einen Rückforderungsanspruch für zu viel bezahlte Miete haben. Der Antrag stand am 22. September auf der Tagesordnung des Bundesrates und wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

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