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Bundesregierung: Wärmeplanung der Kommunen ambitioniert aber realisierbar

Die Bundesregierung hat sich in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Stand der kommunalen Wärmeplanung geäußert. Sie unterstreicht dabei, dass das Pariser Klimaabkommen in Deutschland den Rang von Bundesrecht besitzt und somit eine verbindliche Grundlage für die Wärmewende darstellt. Die Regierung hält an diesem Rahmen fest und sieht die kommunale Wärmeplanung als zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele.

Eine zentrale Kritik kommt aus der Kommunalumfrage, auf die sich die Anfrage stützt. Lediglich sieben Prozent der befragten Kommunen stuften die gesetzlichen Anforderungen als „machbar“ ein. Deutlich mehr, rund 49 Prozent, bezeichneten sie als „ambitioniert“, während 44 Prozent sie für „zeit- und ressourcentechnisch nicht umsetzbar“ hielten. Die Bundesregierung verweist jedoch darauf, dass die Befragung im Spätsommer 2023 stattfand – zu einem Zeitpunkt, als das Wärmeplanungsgesetz noch nicht in Kraft war.

Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Bewertung „ambitioniert“ nicht gleichbedeutend mit Ablehnung, sondern Ausdruck dafür, dass die Vorgaben als grundsätzlich erfüllbar angesehen werden, auch wenn dafür erhebliche zusätzliche Ressourcen nötig sind. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat der Bund den Ländern Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitgestellt. Diese sollen die Kommunen bei der Datenerhebung, der Erstellung von Konzepten und der praktischen Umsetzung der Planungen entlasten.

Die Wärmeplanung gilt als Schlüssel, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors voranzubringen. Kommunen sollen in ihren Plänen aufzeigen, wie künftig eine klimafreundliche, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung gewährleistet werden kann. Dabei geht es um die Bestandsaufnahme bestehender Infrastrukturen, die Erschließung von Potenzialen für erneuerbare Energien und die Integration neuer Technologien.

Ob die bereitgestellten Mittel und die aktuelle Gesetzeslage ausreichen, um die Ziele flächendeckend erreichbar zu machen, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die kommunale Wärmeplanung ein zentrales Element der Energiewende darstellt und Bund wie Länder in der Verantwortung sind, die Kommunen bei dieser Aufgabe nachhaltig zu unterstützen.

Zur Antwort der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/21/013/2101346.pdf

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Bundesregierung senkt Netzentgelte – Entlastung von Haushalten und Unternehmen

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2026 umfangreiche Entlastungen bei den Energiekosten beschlossen. Herzstück der Maßnahmen ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) an die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW. Damit sollen die Netzentgelte, die einen erheblichen Anteil an den Stromkosten ausmachen, deutlich gesenkt werden. Die Netzbetreiber müssen den Zuschuss in ihre Kalkulation einbeziehen, sodass die Kostendämpfung über die Stromlieferanten direkt bei den Kundinnen und Kunden ankommt.

Für private Haushalte bedeutet dies eine konkrete Entlastung. Ein Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr kann 2026 mit einer Kostenersparnis von etwa 100 Euro rechnen. In Kombination mit der beschlossenen Abschaffung der Gasspeicherumlage ergibt sich für viele Haushalte eine zusätzliche Entlastung von bis zu 150 Euro jährlich. Der genaue Betrag hängt von individuellen Faktoren ab, wie Verbrauchsprofil, Gebäudedämmung oder Einsatz stromintensiver Geräte wie Wärmepumpen.

Die Wirtschaft profitiert gleich doppelt. Neben den niedrigeren Netzentgelten wird der bisher befristete EU-Mindeststeuersatz für Strom im produzierenden Gewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft verstetigt. Rund 600.000 Unternehmen – vom Handwerksbetrieb bis zur energieintensiven Industrie – sollen damit gestärkt werden. Die dauerhafte Stromsteuersenkung beläuft sich auf etwa drei Milliarden Euro pro Jahr und soll verhindern, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch steigende Energiekosten beeinträchtigt wird.

Insgesamt summieren sich die Entlastungen 2026 auf rund 10 Milliarden Euro – zusätzlich zu den bereits bestehenden 17 Milliarden Euro aus der Übernahme der früheren EEG-Umlage. Damit setzt die Bundesregierung gezielt auf eine Senkung der Energiekosten, um Konjunktur und Beschäftigung zu stützen. Unklar bleibt allerdings die Perspektive über 2026 hinaus. Der Bundeszuschuss für Netzentgelte ist bisher nur für ein Jahr vorgesehen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass weitere Maßnahmen geprüft werden, um mittel- und langfristig eine bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Eine Senkung der Stromsteuer auch für private Haushalte ist derzeit nicht beschlossen und hängt von den finanziellen Spielräumen im Bundeshaushalt ab.

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