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Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht

Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sorgt für erheblichen Widerstand. Hintergrund ist das Bürokratierückbaugesetz, das eine ersatzlose Streichung des § 34c Abs. 2a GewO vorsieht. Seit 2018 verpflichtet diese Regelung Verwalter und Makler, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. 

Vor kurzem hat der Rechtsausschuss des Bundesrats deutlich gemacht, dass er die geplante Streichung kritisch überprüfen will. In der Drucksache 648/25 heißt es, zur Sicherstellung von Qualität und Zuverlässigkeit in der Wohnimmobilienverwaltung könne es geboten sein, die Weiterbildungspflicht beizubehalten. Die ordnungsgemäße Verwaltung erfordere aktuelle Kenntnisse in zahlreichen Rechtsgebieten sowie technisches Know-how, die sich kontinuierlich weiterentwickelten.

Diese Einschätzung deckt sich mit der massiven Kritik aus der Praxis. Bereits im November haben mehr als 20 Verbände aus Wohnungswirtschaft, Verwaltung und Verbraucherschutz auf Initiative des VDIV Deutschland davor gewarnt, dass mit der Weiterbildungspflicht das einzige laufende gesetzliche Mindestanforderung zur Qualitätssicherung entfallen würde. Die Wohnimmobilienverwaltung ist eine treuhänderische Daueraufgabe mit unmittelbarem Zugriff auf erhebliche Vermögenswerte und hohen Haftungsrisiken. Gerade vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen durch Klimapolitik, Energiewende, Technik, Digitalisierung und Rechtsprechung sei kontinuierliche Qualifikation unverzichtbar.

Aktuellste Umfrageergebnisse untermauern diese Kritik. In einer bundesweiten VDIV-Befragung Dezember 2025 bewerteten rund 85 Prozent der teilnehmenden Unternehmen kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig, fast drei Viertel halten die gesetzliche Pflicht für sinnvoll. Mehr als zwei Drittel erwarten bei einer Abschaffung ein sinkendes Fachkompetenzniveau und Qualitätsverluste. Eine weitere Erhebung unter Wohnungseigentümergemeinschaften durch wohnen im eigentum zeigt ein ähnliches Bild: 89 Prozent der Eigentümer sehen die Weiterbildungspflicht als wichtigen Baustein der Qualitätssicherung, 84 Prozent erwarten bei ihrem Wegfall negative Folgen wie mehr Fehler, Konflikte und Kosten.

Zugleich stellen die Verbände infrage, ob mit der Abschaffung tatsächlich Bürokratie abgebaut würde. Die Praxis sieht die größten Belastungen nicht bei der Weiterbildung, sondern bei DSGVO-Pflichten, unterjährigen Verbrauchsinformationen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie fehlenden digitalen Schnittstellen. Der Entlastungseffekt der Streichung gilt daher als gering, der Schaden für Qualität und Verbraucherschutz als erheblich.

Damit ist die Entscheidung über den Erhalt der Weiterbildungspflicht mehr als eine Detailfrage. Sie wird als Grundsatzentscheidung darüber verstanden, ob der Gesetzgeber in einem zentralen Bereich von Wohnen, Vermögensverwaltung und Klimatransformation weiterhin verbindliche Qualitätsmaßstäbe setzt oder sich aus der Verantwortung zurückzieht.

 „Bürokratierückbau darf nicht bedeuten, Qualitätsstandards zu opfern. Fachkompetenz und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung sind unverzichtbar, um die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern zu sichern“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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Die wichtigsten Änderungen 2026: Überblick für Immobilienverwaltungen

Grundsteuer: Volle Wirkung in den Abrechnungen

Die Grundsteuerreform ist seit 2025 in Kraft, schlägt jedoch erst 2026 flächendeckend in den Nebenkostenabrechnungen durch. Ursache sind stark divergierende kommunale Hebesätze auf Basis der neuen Bewertungsgrundlagen. Da die Grundsteuer umlagefähig ist, werden steigende Belastungen insbesondere in wertstarken Lagen direkt an Mieter weitergereicht. Für Eigentümer und Verwaltungen steigt der Bedarf an objektbezogener Prüfung, Plausibilisierung und Einspruchsmanagement.

CO₂-Preis: Systemwechsel verteuert Heizen

Zum 1. Januar 2026 ist der nationale CO₂-Preis in das Versteigerungssystem des nationalen Emissionshandels (nEHS) übergegangen. Der Preiskorridor liegt bei rund 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂. Für Erdgas bedeutet dies Mehrkosten von etwa 1,2 bis 1,5 Cent je Kilowattstunde, für Heizöl bis zu rund 20 Cent je Liter. Das bestehende Stufenmodell zur Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern bleibt maßgeblich und verschärft den wirtschaftlichen Druck auf energetisch schlechte Gebäude.

Mietrecht: Mietpreisbremse bleibt, Indexmieten im Fokus

Die Mietpreisbremse gilt weiterhin bis zum 31. Dezember 2029. In angespannten Wohnungsmärkten bleibt die Neuvertragsmiete auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Parallel dazu zeichnen sich für Indexmietverträge und möblierte Vermietungen neue gesetzliche Obergrenzen ab. Konkrete Regelungen werden derzeit vorbereitet, die politische Stoßrichtung ist jedoch eindeutig restriktiver.

EU-Gebäuderichtlinie und Energieausweise

2026 ist das zentrale Übergangsjahr für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Die nationale Umsetzung muss bis zum 29. Mai 2026 erfolgen. Energieausweise sollen künftig EU-weit einheitlich ausgestaltet sein und zusätzlich konkrete Modernisierungsempfehlungen enthalten. Damit gewinnen sie an strategischer Bedeutung bei Vermietung, Verkauf und langfristiger Investitionsplanung. Zugleich ist politisch offen, ob und in welchem Umfang Fristverschiebungen durchgesetzt werden.

Technische Pflichten: Fernablesung und Trinkwasser

Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen Heiz- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein. Zusätzlich wird die monatliche unterjährige Verbrauchsinformation verpflichtend. Bereits abgelaufen ist hingegen die Übergangsfrist der Trinkwasserverordnung: Seit dem 12. Januar 2026 müssen Bleileitungen vollständig entfernt oder stillgelegt sein. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.

Solarpflichten und Photovoltaik: Landesrecht entscheidend

Eine bundesweite Solarpflicht existiert weiterhin nicht. Stattdessen greifen landesspezifische Regelungen, etwa bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen. Besonders relevant ist dies in Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Bundesländern mit vergleichbaren Vorgaben. Die steuerliche Förderung von Photovoltaikanlagen bleibt 2026 bestehen, gleichzeitig wird politisch über Einschränkungen der Einspeisevergütung diskutiert. Erste Länder reagieren bereits auf negative Strompreise, was den Eigenverbrauch und den Einsatz von Speichern wirtschaftlich aufwertet.

Wohnungsbau und Förderung: Hohe Mittel, begrenzte Wirkung

Für 2026 stehen rund 13 Milliarden Euro an Bundesmitteln für den Wohnungsbau zur Verfügung, darunter Programme wie „Klimafreundlicher Neubau“, EH 55, „Jung kauft Alt“ sowie zinsvergünstigte Kredite für Familien. Flankiert werden diese Programme durch den sogenannten Wohnungsbau-Turbo mit vereinfachten Genehmigungsverfahren. Die tatsächliche Wirkung hängt jedoch stark von der kommunalen Umsetzung ab.

Kurzzeitvermietung: Neue Kontrollmechanismen

Ab dem 20. Mai 2026 tritt das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz in Kraft. Buchungs- und Belegungsdaten werden zentral bei der Bundesnetzagentur erfasst. Vermieter benötigen künftig eine kommunale Registrierungsnummer, die in Onlineanzeigen anzugeben ist. Bei Verstößen drohen Plattformausschlüsse und empfindliche Bußgelder.

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