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Fachkräftemangel bremst die Wirtschaft – 40 Prozent des Dienstleistungssektors betroffen

Trotz einer konjunkturellen Abkühlung bleibt der Fachkräftemangel eine große Herausforderung für viele Branchen in Deutschland. Laut dem KfW-ifo-Fachkräftebarometer 2024 sehen 31,9 Prozent der Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit durch fehlendes Personal beeinträchtigt. Besonders betroffen ist der Dienstleistungssektor, wo fast 40 Prozent der Unternehmen über Schwierigkeiten klagen.

Auch in anderen Bereichen wie dem Bauwesen und dem Großhandel nimmt die Betroffenheit wieder zu. Im Bauhauptgewerbe berichteten 28,9 Prozent der Unternehmen von Produktionsengpässen durch fehlende Fachkräfte – ein Anstieg im Vergleich zu den Vormonaten.

Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht nur ein aktuelles Problem. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer in den kommenden Jahren droht die Lage sich weiter zu verschärfen. Um dem entgegenzuwirken, sind Maßnahmen wie die Förderung der Erwerbsbeteiligung, gezielte Qualifizierungen sowie Umschulungen und die Anwerbung internationaler Fachkräfte dringend erforderlich.

Eine langfristige Strategie ist entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern und Wachstumsbremsen zu lösen.

Die Umfrageerbnisse finden Sie hier

Weitere – branchenspezifische – Einblicke in das Thema Fachkräfte bietet auch das VDIV-Branchenbarometer 2024, das Sie hier als E-Book abrufen können

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Digitale Nachweise für Heizungszuschüsse: Vereinfachtes Verfahren bei der KfW

Seit dem 27. November 2024 können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Nachweise für Heizungszuschüsse digital bei der KfW einreichen. Die neue Funktion im Kundenportal „Meine KfW“ ermöglicht eine vereinfachte und schnellere Abwicklung.

Eigentümer, die bereits eine Zusage für den Austausch ihrer Heizungsanlagen auf klimafreundliche Systeme erhalten haben, können nun die erforderlichen Dokumente online hochladen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW wird der Zuschuss direkt auf das Bankkonto überwiesen – in der Regel bis zum Ende des Folgemonats nach der Nachweisprüfung.

Dieses Verfahren ist Teil des Förderfahrplans der KfW, der auf eine stärkere Digitalisierung und Vereinfachung der Förderprogramme setzt. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum müssen innerhalb von 36 Monaten ab Zusage-Datum umgesetzt werden, um Anspruch auf die Fördermittel zu behalten. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraumes ist nicht möglich. 

Ab März 2025 wird die online-Nachweiseinreichung auch auf Maßnahmen am Sondereigentum sowie auf vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser ausgeweitet. Mit diesen Schritten erleichtert die KfW den Zugang zu Fördermitteln und unterstützt den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands.

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