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LFW24 – Neuer 24h-Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025: Änderungen und Handlungsbedarf für Immobilienverwaltungen

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK6-22-024 die Weichen für einen verpflichtenden werktäglichen 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) im Strommarkt gestellt – dieser tritt zum 6. Juni 2025 verbindlich in Kraft. Grundlage ist die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019/944, die einen schnelleren Anbieterwechsel für Endkunden fordert. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland über das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), das im Mai 2023 rechtsverbindlich wurde.

Im Anschluss eröffnete die Bundesnetzagentur im Februar 2023 das förmliche Festlegungsverfahren (Az. BK6-22-024). Nach Auswertung der Stellungnahmen veröffentlichte die Beschlusskammer 6 am 21. März 2024 die endgültige Festlegung. Ursprünglich war der Start des neuen Wechselprozesses für den 4. April 2025 geplant. Aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Branche zur technischen Komplexität verlängerte die Bundesnetzagentur die Umsetzungsfrist für Dienstleister – jedoch nur um zwei Monate bis zum 6. Juni 2025. Bis zu diesem Datum müssen alle betroffenen Unternehmen ihre Prozesse, IT-Systeme und Datenstrukturen angepasst haben. Ab dem 1. Januar 2026 ist der 24h-Wechsel verpflichtend und vollumfänglich umzusetzen.

Technische und prozessuale Änderungen

Künftig müssen Stromlieferanten innerhalb eines Werktages einen Anbieterwechsel vollziehen – inklusive Kündigung beim Vorversorger und Belieferungsbeginn durch den neuen Anbieter. Die bisher üblichen Fristen von 7 bis 10 Werktagen gelten nicht mehr. Rückwirkende Vertragsänderungen, wie sie bislang bei verspäteter Einzugs- oder Auszugsanzeige noch möglich waren, sind nicht mehr zulässig. Die Identifikation der Verbrauchsstelle erfolgt ausschließlich über die eindeutige Marktlokations-ID (MaLo-ID). Falls einem Kunden diese nicht vorliegt, muss der zuständige Netzbetreiber sie innerhalb von zwei Stunden bereitstellen.

Die bisherigen Unterscheidungen zwischen Lieferantenwechsel, Einzug und Auszug entfallen. Jeder Wechselprozess – unabhängig vom Anlass – wird einheitlich und digital abgewickelt. Die Bilanzierung erfolgt synchron zum Lieferbeginn, wodurch auch Standardlastprofilkunden künftig tagesaktuell abgerechnet werden. 

Stammdaten werden künftig nicht mehr zentral über den Netzbetreiber verteilt, sondern von jedem verantwortlichen Marktpartner direkt an alle anderen Beteiligten gemeldet. Voraussetzung ist eine hohe Datenqualität und funktionierende IT-Schnittstellen zwischen Lieferanten, Messstellenbetreibern und Verteilnetzbetreibern.

Handlungsbedarf für Immobilienverwaltungen

Die Neuregelung betrifft Immobilienverwaltungen direkt. Bei Mietwechseln ist künftig sicherzustellen, dass der neue Mieter bereits vor oder spätestens am Einzugstag einen Liefervertrag abgeschlossen hat. Erfolgt keine Anmeldung, fällt die Verbrauchsstelle automatisch in die meist teurere Grundversorgung. Eine nachträgliche Vertragsübernahme ist ausgeschlossen. Der Zeitpunkt des Wechsels muss durch eine präzise Zählerstandserfassung dokumentiert werden. Verwalter sollten sicherstellen, dass Zählerstände beim Aus- und Einzug taggenau abgelesen und an die Vertragspartner kommuniziert werden – idealerweise digital und automatisiert

Auch für den Allgemeinstrom ergeben sich neue Spielräume. Immobilienverwaltungen können künftig kurzfristiger auf Marktentwicklungen reagieren und Versorgerwechsel werktags innerhalb eines Tages umsetzen. Voraussetzung ist, dass Vertragslaufzeiten eingehalten werden und Stammdaten vollständig vorliegen. Bei Eigentümerwechseln oder Änderungen in der Verwaltung kann ebenfalls sofort ein neuer Stromvertrag abgeschlossen oder übernommen werden, wodurch Versorgungsunterbrechungen vermieden werden.

Zwingend erforderlich ist ein vollständiger Überblick über alle Zählpunkte in den verwalteten Objekten. Jede Verbrauchsstelle benötigt eine korrekte und auffindbare MaLo-ID. In vielen Altbauten ist die Datenlage unvollständig – hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Digitalisierung und Effizienzgewinne

Durch die täglich synchronisierte Verbrauchserfassung (insbesondere mit Smart-Meter-Systemen) erhalten Verwaltungen künftig Zugang zu tagesaktuellen Verbrauchsdaten. Dies erleichtert das Controlling, das Aufdecken von Anomalien sowie die Bewertung von Maßnahmen zur Energieeffizienz. Digitale Werkzeuge zur Leerstandsbelieferung, Zählerstandserfassung oder automatisierten Mieterkommunikation werden erforderlich, um die kurzen Fristen einzuhalten und Prozesse zuverlässig zu dokumentieren.

Darüber hinaus sollen durch LFW24 die Transaktionskosten für Stromanbieterwechsel, Ausschreibungen und Tarifoptimierungen attraktiver gemacht werden – gerade bei Allgemeinstromverträgen. Auch dynamische Stromtarife (z. B. mit stündlicher Börsenpreisbindung) könnten an Relevanz gewinnen, da die Hemmschwelle für einen Anbieterwechsel deutlich sinkt.

LFW24 bringt Tempo, Transparenz und Eigenverantwortung in die Energiebeschaffung – auch in der Immobilienverwaltung. Wer seine Prozesse, Daten und Systeme rechtzeitig vorbereitet, kann profitieren: durch geringere Kosten, mehr Flexibilität und eine moderne Abwicklung. Es empfiehlt sich, umgehend die internen Abläufe zu überprüfen, Datenlücken zu schließen und notwendige Softwarelösungen zu implementieren.

Weitere Informationen zur Umsetzung und rechtlichen Grundlage stellt die Bundesnetzagentur unter folgendem Link bereit: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/8353_Lieferantenwechsel/BK6_Lieferantenwechsel24h_node.html 

“LFW24 – Neuer 24h-Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025: Änderungen und Handlungsbedarf für Immobilienverwaltungen” erschien im Newsletter 04-2/2025

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Pflicht zur Elementarschadenversicherung: Neuer Kostentreiber für Eigentümer und Verwaltungen?

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben Union und SPD ein weitreichendes Vorhaben angekündigt: Künftig sollen alle Wohngebäude in Deutschland verpflichtend gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben versichert werden. Damit reagiert die Politik auf die wachsenden Risiken durch den Klimawandel und Naturkatastrophen wie im Ahrtal 2021, die versicherte Schäden in Milliardenhöhe verursacht haben.

Nach dem nun vorliegenden Koalitionsvertrag wird im Neugeschäft die Gebäudeversicherung nur noch in Kombination mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten. Im Bestandsgeschäft sollen bestehende Verträge zu einem festzulegenden Stichtag ebenfalls erweitert werden – jedoch mit der Option auf einen Opt-out. Eigentümer könnten sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Zusatzdeckung entscheiden. Die konkreten Bedingungen dieser Wahlfreiheit sind noch offen.

Zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Modells ist eine staatliche Rückversicherungslösung vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Versicherungsbedingungen weitgehend reguliert werden. Dies soll gewährleisten, dass die Prämien für die Zusatzdeckung bezahlbar bleiben – auch in risikobehafteten Regionen. Zudem ist eine Sensibilisierung der Länder und Kommunen für Risiken in der Bauleitplanung vorgesehen. Staatshaftungsregelungen für Schäden in neu ausgewiesenen Baugebieten sollen konkretisiert werden.

Derzeit verfügen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) nur etwa 54 Prozent der Wohngebäude über einen Elementarschadenschutz. 

Der VDIV weist darauf hin, dass eine Pflichtversicherung nicht präventiv wirken kann, aber zu Mehrkosten für Eigentümer und letztlich auch für Mieter führt, da die Prämien umlagefähig sind. Eine Umverteilung der Wohnkosten ist damit unausweichlich.

Auch Immobilienverwaltungen sind direkt betroffen. Sie müssten künftig sicherstellen, dass alle verwalteten Objekte den neuen Anforderungen entsprechen, Fristen eingehalten und Versicherungsunterlagen vollständig dokumentiert sind. Bei Eigentümerwechseln und Neuvermietungen wächst der Koordinationsaufwand erheblich – insbesondere bei heterogenen Beständen und unvollständiger Datengrundlage.

Der VDIV Deutschland hat dazu im Herbst 2024 einen Verwalter-Monitor durchgeführt: „Pro und Contra einer Elementarschadenversicherung – Innenansichten einer Branche“. Im Ergebnis: bei Immobilienverwaltungen gibt es unterschiedliche Ansichten: 47,7 Prozent der befragten Verwaltungen unterstützen das Einführen einer Pflichtversicherung, während 47,7 Prozent für das Angebotsmodell sind. Regional gibt es dabei jedoch deutliche Unterschiede, die auf divergierende Erfahrungen mit Naturgefahren und Schadensfällen hindeuten: Während in den südlichen Bundesländern 61,9 Prozent der Verwaltungen eine Pflichtversicherung bevorzugen, befürworten in Nord- und Ostdeutschland 58,9 Prozent bzw. 57,5 Prozent das Abwahl-Modell.

Die Ergebnisse des Verwalter-Monitor im Detail können Sie hier abrufen:https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor 

“Pflicht zur Elementarschadenversicherung: Neuer Kostentreiber für Eigentümer und Verwaltungen?” erschien im Newsletter 04-2/2025

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