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Energieträger bei Wärme- und Stromerzeugung

Das Ergebnis erfreut in Hinblick auf den Klimaschutz, denn Gasheizungen verlieren zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig steigen die Zahlen der erneuerbaren Energieträger.

Nur in 16,2 Prozent der im ersten Halbjahr 2022 genehmigten Wohngebäude wurden Gasheizungen geplant. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres belief sich diese Zahl noch auf rund 25 Prozent, im ersten Halbjahr 2019 auf knapp 40 Prozent.  Diese Zahlen belegen einen seit Längerem andauernden Trend. Darin haben sich laut Statistischem Bundesamt der Krieg in der Ukraine und die damit einhergehende Gasknappheit bislang nicht eindeutig niedergeschlagen.

Als Alternative setzen immer mehr Planer und Bauherren auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Zahl stieg im untersuchten ersten Halbjahr 2022 auf fast 74 Prozent. Zum Vergleich: Erneuerbare Energien waren im ersten Halbjahr Jahr 2020 zu 64,7 Prozent als primäre Heizquelle geplant 2019 waren es 49,9 Prozent. Als Gründe für den Trend hin zu erneuerbaren Energien nennt das Statistische Bundesamt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) von 2020 und die staatlichen Förderprogramme.

Bei der Stromproduktion sieht es etwas anders aus. Auch hier ging der Anteil des aus konventionellen Energieträgern erzeugten Stroms deutlich zurück. Im ersten Halbjahr 2022 betrug er 51,5 Prozent des eingespeisten Stroms. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Rückgang um 7,1 Prozent. Allerdings gilt dieser Trend nicht für alle konventionellen Energieträger. Während die Anteile von Erdgas (2022: 11,7 Prozent, 2021: 14,4 Prozent) und Kernenergie (2022: 6,0 Prozent, 2021: 12,4 Prozent) rückläufig sind, erhöhte sich der Anteil von Strom aus Kohlekraftwerken von 27,1 auf 31,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 12,1 Prozent auf einen Anteil von 48,5 Prozent.  

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Martin Kaßler im Interview

Ein Schwerpunkt des Interviews war die potenzielle Einführung von reinen Online-Eigentümerversammlungen, die die Branche aktuell kontrovers diskutiert. Erwartet wird, dass das Gesetz bald die Option mit vorsieht, Beschlüsse im digitalen Zeitalter effektiv und schnell herbeizuführen. Unter welchen Umständen das für Wohnungseigentümergemeinschaften möglich wird, ist dagegen weiterhin offen. In Zukunft wird es allerdings ein Qualitätskriterium von Immobilienverwaltungen sein, ihren Gemeinschaften diese Wahlmöglichkeit anzubieten. Klar ist, dass die geplante gesetzliche Regelung zur Durchführung einer Online-Eigentümerversammlung nicht ausschließt, Versammlungen weiterhin auch in Präsenz abzuhalten, beispielsweise bei besonders weitreichenden Beschlüssen.

Das gesamte Interview lesen sie hier.

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