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Aufstockung im Bestand: Baugrund wird zum Schlüssel für neue Wohnungen

Aufstockungen im Bestand gewinnen für den Wohnungsbau an Bedeutung. Sie nutzen vorhandene Grundstücke, bestehende Infrastruktur und bereits errichtete Gebäude. Damit können zusätzliche Wohnungen entstehen, ohne weitere Flächen zu versiegeln oder Bestandsgebäude vorschnell abzureißen. Gerade angesichts von Wohnraummangel, Klimaschutzanforderungen und knappen Ressourcen wird die Nachverdichtung zu einem strategischen Ansatz.

Die Umsetzung ist jedoch technisch anspruchsvoll. Bestandsgebäude wurden oft nach früheren Standards errichtet, Planunterlagen sind nicht immer vollständig vorhanden. Vor einer Aufstockung müssen deshalb Baukörper, Wandstärken, Baustoffe, Tragstruktur, Fundamente und Baugrund sorgfältig untersucht werden. Erst eine belastbare Bestandsanalyse zeigt, ob zusätzliche Lasten sicher aufgenommen werden können.

Eine besondere Rolle spielt der Baugrund. Reicht seine Tragfähigkeit nicht aus, kann eine Verstärkung erforderlich werden. Neben klassischen Eingriffen an Fundamenten gibt es minimalinvasive Verfahren, bei denen der Untergrund selbst verbessert wird. Dabei werden Kellerbereiche freigeräumt und kleine Bohrlöcher von rund 16 Millimeter Durchmesser in den Kellerboden gesetzt. Über spezielle Injektionspunkte wird ein Zwei-Komponenten-Harz unter Druck in den Boden eingebracht. Das Material härtet innerhalb weniger Sekunden aus, verklebt, verdichtet und versteift den Untergrund. Dadurch kann die Tragfähigkeit erhöht werden, ohne die Fundamente baulich zu verändern.

Für Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen ist der organisatorische Vorteil erheblich: Solche Maßnahmen können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, verursachen vergleichsweise wenig Lärm und Schmutz und ermöglichen es Mieterinnen und Mietern, während der Arbeiten in ihren Wohnungen zu bleiben. Im Anschluss kann die eigentliche Aufstockung vorbereitet oder umgesetzt werden.

Entscheidend ist die frühe Einbindung der richtigen Fachleute. Baugrundgutachter, Tragwerksplaner, Prüfingenieure, Architekten und ausführende Spezialunternehmen sollten bereits in der Planungsphase koordiniert werden. So lassen sich technische Risiken reduzieren, Kosten realistischer kalkulieren und Überraschungen im Projektverlauf vermeiden.

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Mietrecht reformiert: Keine Deckelung von Indexmieten, neue Regeln für möbliertes Wohnen

Konkret gilt: Steigt der Verbraucherpreisindex um mehr als 3 Prozent, darf die darüberhinausgehende Erhöhung nur zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden. Damit weicht die Koalition von der ursprünglich diskutierten starren Kappung ab.

Einen Schwerpunkt setzt der Gesetzentwurf auf möbliertes Wohnen. Um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern, wird erstmals eine klare Berechnungsgrundlage für Möblierungszuschläge eingeführt. Vermieter können künftig maximal 1 Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat ansetzen. Alternativ ist eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete möglich. Wird der Zuschlag nicht ausgewiesen, gilt die Wohnung vorübergehend als unmöbliert, mit entsprechenden Konsequenzen für die zulässige Miethöhe.

Auch Kurzzeitmietverträge werden stärker reguliert. Sie sollen grundsätzlich auf maximal sechs Monate begrenzt werden, mit einer möglichen Verlängerung auf bis zu acht Monate unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegen muss.

Weitere Änderungen betreffen die sogenannte Schonfristzahlung: Mieter sollen künftig einmalig auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückständen durch Nachzahlung abwenden können. Gleichzeitig wird die Grenze für vereinfachte Modernisierungen auf 20.000 Euro angehoben.

Das Gesetz ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets zur Stabilisierung angespannter Wohnungsmärkte. Hintergrund sind stark gestiegene Mieten in den vergangenen Jahren bei gleichzeitig rückläufiger Bautätigkeit. Die Reaktionen fallen entsprechend kontrovers aus: Während die Bundesregierung von mehr Fairness und Schutz für Mieter spricht, warnen Verbände der Immobilienwirtschaft vor sinkender Investitionsbereitschaft und weiteren Belastungen für den Wohnungsmarkt. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

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