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Zweckentfremdung: Kurzzeitvermietung bleibt ein Compliance-Risiko

Die Kurzzeitvermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb bleibt ein dynamisches Regulierungsthema. Viele Bundesländer und Kommunen setzen auf Zweckentfremdungsverbote, Registrierungsnummern, Genehmigungspflichten und Bußgelder. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch erheblich.

Hamburg verschärft die Vorgaben weiter. Nach Mitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 6. Mai 2026 sollen Online-Plattformen Daten zu vermittelten Übernachtungen übermitteln. Damit sollen Vermietungstätigkeiten oberhalb der erlaubten acht Wochen pro Jahr besser erkannt werden. Zugleich soll die bisherige Bagatellgrenze entfallen. Bislang konnten bis zu 50 Prozent der eigenen Wohnfläche zeitlich unbegrenzt kurzzeitig vermietet werden. Künftig soll auch diese Nutzung nur noch maximal acht Wochen pro Kalenderjahr genehmigungsfrei zulässig sein.

Auch andere Länder und Kommunen setzen auf Eingriffe. Berlin verlangt Registrierungsnummern in Ferienwohnungsangeboten und sieht Bußgelder von bis zu 250.000 Euro vor. In Nordrhein-Westfalen besteht eine ID-Pflicht für Kurzzeitmieten; Verstöße können mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bayern sieht ebenfalls hohe Bußgelder vor. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie einzelne niedersächsische Kommunen haben eigene Modelle entwickelt.

Für Immobilienverwaltungen ist das Thema vor allem relevant, wenn Eigentümer Kurzzeitvermietungen planen oder bereits betreiben. Verwaltungen sollten rechtliche Zuständigkeiten sauber abgrenzen, aber auf kommunale Genehmigungspflichten, mögliche Verstöße gegen Gemeinschaftsregeln und Konfliktpotenziale im Haus hinweisen. Maßgeblich bleibt immer die konkrete Landes- und Kommunalregelung.

Hier finden Sie eine VDIV-Handlungsempfehlung zu diesem Thema.

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Immobilienpreise starten mit moderatem Plus ins Jahr 2026

Die Immobilienpreise in Deutschland sind im ersten Quartal 2026 wieder gestiegen. Nach Angaben des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken legte der Immobilienpreisindex gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,2 Prozent zu. Wohnimmobilien verzeichneten mit 2,3 Prozent ein etwas stärkeres Plus als Büroimmobilien mit 1,9 Prozent und Einzelhandelsimmobilien mit 1,5 Prozent.

Innerhalb des Wohnsegments stiegen die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen um 2,5 Prozent. Mehrfamilienhäuser verteuerten sich um 2,2 Prozent. Damit setzt sich der moderate Aufwärtstrend fort, der bereits in den Vorquartalen sichtbar war.

Auch die Mietentwicklung bleibt für Immobilienverwaltungen und Bestandshalter relevant. Die Neuvertragsmieten im Wohnsegment stiegen deutschlandweit um drei Prozent. In den Top-7-Städten fiel der Anstieg mit durchschnittlich 2,4 Prozent niedriger aus. Hamburg lag mit 3,9 Prozent an der Spitze, Berlin mit 1,3 Prozent am unteren Ende der Metropolen.

Im gewerblichen Segment zeigten sich ebenfalls Zuwächse. Die Neuvertragsmieten für Büroobjekte stiegen um 2,8 Prozent, bei Handelsimmobilien um 1,5 Prozent. Die Methodik für gewerbliche Immobilien wurde im ersten Quartal angepasst. In die Auswertung fließen nun unter anderem Daten der Deutschen Bundesbank, der Transaktionsdatenbank und der Zentralen Marktdatenbank der Sparkassen-Finanzgruppe ein.

Für Experten in der Immobilienverwaltung liefert der Index wichtige Hinweise für Bewertung, Investitionsplanung, Portfoliostrategie und Kommunikation mit Eigentümern. Gleichzeitig bleiben Finanzierungskosten, Baukosten und geopolitische Risiken relevante Unsicherheitsfaktoren.

Für Immobilienverwaltungen ist die Entwicklung auch im Bestand relevant. Hohe Baukosten betreffen nicht nur Neubauprojekte, sondern auch Sanierungen, Instandsetzungen, Aufstockungen und Modernisierungen. Eigentümergemeinschaften benötigen belastbare Kostenprognosen, realistische Finanzierungsmodelle und klare Entscheidungsgrundlagen. Politische Maßnahmen gegen Baukosten wirken daher nur, wenn sie in der praktischen Umsetzung Planungs- und Rechtssicherheit schaffen.

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